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Wahlrecht verfassungswidrig : „Eine konstitutionelle Staatskrise“

  • Aktualisiert am
Vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 muss das Wahlrecht geändert werden

Vor der nächsten Bundestagswahl im Herbst 2013 muss das Wahlrecht geändert werden Bild: dapd

Das von der Koalition reformierte Wahlrecht für Bundestagswahlen ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Schwarz-Gelb habe „das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht“, heißt es bei der SPD. Bundestagspräsident Lammert fordert die „Rückkehr zum Allparteienkonsens“.

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          Das erst vor wenigen Monaten reformierte Bundeswahlgesetz ist zum Teil verfassungswidrig und muss vor der nächsten Bundestagswahl geändert werden. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen für die Zuteilung der Abgeordnetensitze mit sofortiger Wirkung für unwirksam. Eine Übergangsregelung bis zur Wahl spätestens Ende Oktober 2013, die in der mündlichen Verhandlung im Juni vereinzelt gefordert worden war, erließ der Zweite Senat nicht, gab dem Gesetzgeber aber Anhaltspunkte für eine abermalige Reform.

          Drei „zentrale Elemente“ der von der Regierungskoalition beschlossenen Regelung, mit der einem Urteil der Karlsruher Richter von 2008 Folge geleistet wurde, verstießen „gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen den Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien“, äußerte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle: erstens der Effekt des „negativen Stimmgewichts“, bei dem ein Wähler der Partei seiner Wahl letztlich schadet und der auch nach neuem Recht eintreten könne; zweitens die Vergabe von „Zusatzmandaten“ im Wege einer „Reststimmenverwertung“; drittens die „ausgleichslose Ermöglichung von Überhangmandaten“ in einem Umfang, der den „Grundcharakter der Bundestagswahl als Verhältniswahl aufheben kann“.

          Verfassungsgericht : Karlsruhe fordert weitere Wahlrechtsreform

          Das Urteil wurde seitens der SPD als Sieg bezeichnet. „Die Koalition muss jetzt reden. Ein erneuter Alleingang ist nicht mehr möglich. Wir stehen für schnelle Gespräche bereit“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion Thomas Oppermann.

          „Die Koalition hat heute die Quittung dafür bekommen, dass sie das Wahlrecht als Machtrecht missbraucht hat“, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Thomas Oppermann. Die nach dem bisherigen Wahlrecht möglichen Überhangmandate kritisierte er als Verstoß gegen das Prinzip des gleichen Stimmrechts für alle.

          Die bisherigen Verhandlungsführer der Koalitionsfraktionen, Günter Krings (CDU) und Stefan Ruppert (FDP), sagten, immerhin habe das Gericht Überhangmandate nicht grundsätzlich verworfen. Der Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Gregor Gysi, warf der Koalition vor, im vorigen Jahr mit „Vorsatz“ einen Verfassungsbruch in Kauf genommen zu haben.

          Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von einer „Klatsche“ für die Koalition. Die Bundesregierung teilte mit, nicht sie, sondern der Bundestag sei für ein neues Wahlgesetz zuständig.

          „Wir haben jetzt eine konstitutionelle Staatskrise, die die schwarz-gelbe Koalition zu vertreten hat“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck. Wenn es zu vorgezogenen Wahlen käme, etwa weil die Kanzlerin eine Vertrauensfrage nicht überstehen sollte, gebe es kein gültiges Wahlrecht.

          Bild: Greser & Lenz

          Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) mahnte einen überparteilichen Konsens an. In der Koalition wird erwogen, der SPD abermals einen „Teilausgleich“ von Überhangmandaten anzubieten, wie das schon vor einem Jahr getan, dann aber von der SPD abgelehnt worden sei.

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