Irgendwann wurde die gute Absicht zum Problem
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Vorschlag gebilligt: SPD-Vertreter Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat. Bild: Erna Wagner-Hehmkes
Gerecht sollte es sein, deshalb Verhältniswahlrecht. Die Identifizierung mit einem Wahlkreiskandidaten wurde aber auch angestrebt. So entstand unser Wahlrecht – und wurde erst spät zum Problem.
Wenn sich die Väter und Mütter des Grundgesetzes im Jahr 1949 eindeutiger festgelegt hätten, dann gäbe es die Debatte über eine Reform des Wahlrechts heute nicht. Aber das taten sie nicht, weder ein Mehrheitswahlrecht noch ein Verhältniswahlrecht waren im Parlamentarischen Rat in Reinform mehrheitsfähig. SPD, FDP, Zentrum und KPD favorisierten ein Verhältniswahlrecht, die Unionsparteien ein Mehrheitswahlrecht.
Für Letzteres sprachen aus Sicht der Christdemokraten nicht zuletzt die negativen Erfahrungen mit dem reinen Verhältniswahlrecht der Weimarer Republik. Es galt als ein Grund für die politische Instabilität die Zersplitterung der Parteienlandschaft, die den Aufstieg der Nationalsozialisten begünstigt hatte. Mitentscheidend waren aber in der Union ebenso wie in den anderen Parteien auch taktische Überlegungen, von welchem Wahlrecht man sich den größten Vorteil versprach.
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