https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/vorratsdatenspeicherung-berlin-rechnet-nicht-mit-strafe-11585866.html

Vorratsdatenspeicherung : Berlin rechnet nicht mit Strafe

Die Frist der EU-Richtlinie, innerhalb derer Deutschland die Vorratsdatenspeicherung hätte einführen müssen, lief am 27. Dezember ab. Die Kommission hat nun erste Schritte hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet.

Die Frist der EU-Richtlinie, innerhalb derer Deutschland die Vorratsdatenspeicherung hätte einführen müssen, lief am 27. Dezember ab. Die Kommission hat nun erste Schritte hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Bild: dapd

Die Bundesregierung rechnet im Streit mit der EU-Kommission über die Vorratsdatenspeicherung nicht mit einer Geldstrafe. Der Streit mit Brüssel soll anders beigelegt werden.

          1 Min.

          In insgesamt 81 Fällen wirft die EU-Kommission Deutschland eine Verletzung von europäischen Verträgen vor. Das teilte am Freitag der stellvertretende Regierungssprecher Streiter mit, um die Bedeutung des Streits über Vorratsdatenspeicherungen zu relativieren. Dies sei einer von 26 Verfahren, in denen es darum gehe, dass Deutschland eine EU-Richtlinie nicht in nationales Recht überführt habe. In der Regel verlaufe das diskret und die Meinungsverschiedenheit werde einvernehmlich beseitigt. Noch nie sei Deutschland wegen Vertragsverletzungen zu Geldstrafen verurteilt worden.

          Stephan Löwenstein
          Politischer Korrespondent mit Sitz in Wien.

          Die übrigen Verfahren bezögen sich zumeist darauf, dass deutsche „Verwaltungspraktiken“ aus Sicht der Kommission nicht mit EU-Recht vereinbar seien. Streiter nannte als Beispiel, dass die EU eine Beteiligung des Zolls an Gesundheitsinspektionen vorsehe, während Deutschland der Auffassung sei, dass dies eine Sache der Veterinärämter sei.

          EU-Richtlinie nach deutschen Vorstellungen

          Im Fall der Vorratsdatenspeicherung, welche wegen des Widerstands von Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) in Deutschland nicht ermöglicht werden soll, hat die EU-Kommission erste Schritte zu einem Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und eine deutsche Stellungnahme angefordert. Ehe es zu einer finanziellen Sanktion kommen könnte, müsste aber erst zwei Mal Klage beim Europäischen Gerichtshof erhoben werden, mit entsprechenden vorherigen und nachherigen Fristen.

          Frau Leutheusser-Schnarrenberger setzt darauf, dass die EU-Richtlinie nach ihren Vorstellungen überarbeitet wird. Die Justizministerin will nur bei konkreten Anhaltspunkten Telekommunikationsdaten bestimmter Personen für zwei Wochen „einfrieren lassen“ statt alle Daten für ein halbes Jahr zu speichern. So sollen Behörden die Möglichkeit bekommen, mit richterlicher Erlaubnis gezielt auf bestimmte Daten von Verdächtigen zuzugreifen.

          Weitere Themen

          Kiew kündigt Russland einen „Drohnenschwarm“ an

          Die Lage in der Ukraine : Kiew kündigt Russland einen „Drohnenschwarm“ an

          Dem Sekretär des Nationalen Sicherheitsrats der Ukraine zufolge seien tausende „Drohnen mit einer Reichweite von bis zu 3000 Kilometern“ vorhanden. Derweil gesteht die ukrainische Militärführung einen russischen Teilerfolg in den Kämpfen um Bachmut im Osten des Landes ein. Der Überblick.

          Topmeldungen

          Ukrainische Soldaten feuern auf russische Stellungen.

          Ukraine-Liveblog : Kiew gibt Einblick in Verluste der Streitkräfte

          Putin gibt erstmals mögliche „negative“ Folgen von Sanktionen zu +++ London: Ukraine drängt „Wagner“-Gruppe von Nachschubstrecke bei Bachmut zurück +++ Selenskyj lädt Xi zu Ukraine-Besuch ein +++ alle Entwicklungen im Liveblog
          Weltberühmt: das Flatiron Building in New York

          Verkauf doch noch geplatzt : Krimi um New Yorks Flatiron Building

          Am Ende der spektakulären Auktion hatte der Käufer des Flatiron Buildings noch vor Glück geweint – doch nun leistete er eine erste Anzahlung nicht fristgerecht. Den Immobilien-Entwickler Jeff Gural dürfte das freuen.
          König Charles III. und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim feierlichen Empfang vorm Brandenburger Tor 10:01

          F.A.Z. Frühdenker : Charles spricht als erster Monarch im Bundestag

          König Charles III. hält eine Rede im Bundestag, die Zahl der minderjährigen Straftäter in Deutschland ist gestiegen und bei den Immobilienpreisen vergrößert sich die Kluft zwischen Stadt und Land. Der F.A.Z. Newsletter.

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.