Verwaltungsgericht Hannover : HIV kein Hindernis
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Wegen seiner HIV-Infektion darf ein Polizei-Bewerber nicht abgelehnt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.
Die Polizei darf einen Bewerber nicht wegen seiner HIV-Infektion ablehnen. Das entschied das Verwaltungsgericht in Hannover am Donnerstag im Fall eines 29 Jahre alten Mannes, der sich bei der Polizeiakademie Niedersachsen als Polizeikommissar-Anwärter beworben hatte. Die Landespolizei hatte dies unter anderem wegen des Infektionsrisikos im Polizeidienst abgelehnt. Das Gericht entschied jedoch, dass weder eine frühere Dienstunfähigkeit aufgrund der Infektion zu erwarten sei noch ein Risiko der Ansteckung von Kollegen oder Bürgern bestehe. Die Viruslast des Bewerbers liegt aufgrund einer antiviralen Behandlung unter der Nachweisgrenze. Das Gericht ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens jedoch eine Berufung beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zu.