Verwaltungsgericht Düsseldorf : NPD muss auch in Mönchengladbach Wahlplakate abhängen
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Ein zerrissenes Wahlplakat der NPD hängt an einem Laternenmast (Archivbild). Bild: dpa
Das Verwaltungsgericht in Düsseldorf attestiert einem Wahlplakat der rechtsextremen NPD Volksverhetzung. „Migration tötet!“ lautet der Slogan auf den Plakaten – aber auch die Aufmachung sorgt für Ärger.
Die rechtsextreme NPD muss in Mönchengladbach Wahlplakate abhängen, weil deren Botschaften den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Dienstag entschieden. Die 20. Kammer des Gerichts gab damit dem Oberbürgermeister von Mönchengladbach, Hans Wilhelm Reiners, recht. Der CDU-Politiker hatte die NPD vergangene Woche per Ordnungsverfügung aufgefordert, die Plakate mit dem Slogan „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ zu entfernen. Der NPD-Kreisverband hatte versucht, sich dagegen per Eilantrag zu wehren.
Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab nun dem Oberbürgermeister recht (Aktenzeichen 20 L 1449/19). Die NPD gefährde mit den Plakate die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mönchengladbach, Inhalt und Gestaltung der Plakate seien volksverhetzend. Migranten würden in einer Weise böswillig verächtlich gemacht, die ihre Menschenwürde angreife und geeignet sei, den öffentlichen Frieden zu stören.
Suggestion auch gegen Staat gerichtet
Die NPD kriminalisiere Migranten „unterschiedslos als widerrechtliche Eindringlinge“. Verstärkt werde diese herabwürdigende Wirkung des Wahlplakats durch die auf dem Plakat in großen Lettern hervorgehobene Aussage „Migration tötet!“. Dadurch würden Migranten generell als gefährlich gebrandmarkt und pauschal mit der Gefahr von Tötungsdelikten verknüpft. Die Aufzählung von Städtenamen im Plakathintergrund erwecke darüber hinaus den Eindruck, dass Migranten in Deutschland für eine unüberschaubare Zahl von Todesfällen verantwortlich seien.
Die Gestaltung sei so gewählt, dass der Eindruck entstehe, die Aufzählung von Städtenamen lasse sich endlos fortführen, weil es sich nur um einen kleinen Ausschnitt aus der Wirklichkeit handele. Dieser Effekt, so befand das Verwaltungsgericht Düsseldorf verschärfe „die verächtlich machende Wirkung des Plakates weiter“.
Das Wahlplakat sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden, weil Ängste gegen Migranten geschürt würden, indem sie pauschal als Schwerststraftäter dargestellt würden und suggeriert werde, dass der Staat selbst nicht willens oder in der Lage sei, Deutsche vor gewalttätigen Angriffen von Migranten zu schützen. Dadurch könne das Vertrauen in die Rechtssicherheit erschüttert und die Gewaltschwelle herabgesetzt werden.
Gegen den Beschluss ist die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich. Am Dienstag hatte bereits das Verwaltungsgericht Dresden der Stadt Zittau recht gegeben, die ebenfalls gegen die Plakate vorgegangen war.