
Vergleichbarkeit des Abiturs : Ein entscheidender Schritt ist getan
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Abiturprüfung im Fach Deutsch in einem Gymnasium in Ravensburg, Baden-Württemberg, im Mai 2020 Bild: dpa
Es ist gut, dass jetzt nicht mehr jedem Land überlassen wird, wie viele Klausuren vor dem Abitur geschrieben werden oder wie viele Leistungskurse es gibt. Es wird die Studierfähigkeit verbessern.
Mehr Einheitlichkeit und Vergleichbarkeit beim Abitur geht immer und wäre zu wünschen, doch ein erster, entscheidender Schritt ist getan. Zwar sind die Kultusminister gewiss nicht aus freien Stücken, sondern vom Bundesverfassungsgericht erzwungen der Vergleichbarkeit näher gekommen, aber das Ergebnis ist eine tragfähige Grundlage für weitere Vereinheitlichungen.
Es ist jetzt nicht mehr jedem Land überlassen, wie viele Klausuren in der Qualifikationsphase vor dem Abitur in einzelnen Kursen geschrieben werden, ob ein Land vier Leistungskurse oder zwei erlaubt und wie viele Kurse belegt und in die Abiturnote eingebracht werden müssen.
Unterschiede wird es weiter geben
Es wird trotzdem Unterschiede zwischen einzelnen Ländern und selbst zwischen einzelnen Schulen eines Landes geben. Korrigierprozeduren lassen sich nicht vereinheitlichen und ermöglichen trotz aller Vorgaben Spielräume. Ob es wirklich klug ist, sich auf eine Klausur pro Halbjahr zu beschränken, müssen die Schulen für sich entscheiden, sie können auch mehr Klausuren schreiben lassen.
Den Schülern käme das entgegen, weil dann nicht so viel von einem Leistungsnachweis abhängt, den Lehrern durch vermehrte Korrekturarbeit nicht. Für Länder wie Sachsen, Bayern oder Schleswig-Holstein bringt die Angleichung der Abiturvorgaben wenig Änderung, andere müssen sich anstrengen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Der Studierfähigkeit der Abiturienten kann das nur entgegenkommen