
Verfassungsschutzreform : Überfällig
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Als Lehre aus den Pannen in der NSU-Fahndung gilt auch für den Verfassungsschutz die Maxime, dass im Bund zusammenlaufen muss, was die Länder allein nicht können. Eine Stärkung der Vogelperspektive, auch in der Führung der V-Leute, ist längst überfällig.
Manche Länder wehren sich jetzt mit Händen und Füßen gegen eine Neuordnung der Kompetenzen auf dem Feld des Verfassungsschutzes. Das war vorherzusehen. Jede Stärkung des Bundesamts zu Lasten der (ihm nicht unterstellten) Landesbehörden zieht sofort die Warnung vor einem Verfassungsbruch nach sich - obwohl vieles, was jetzt vorgebracht wird, ganz im Sinne des Bundesverfassungsschutzgesetzes wäre. Verfassungsschutz ist zwar eine wichtige Angelegenheit der Länder, parallel dazu aber auch die des Bundes.
Für den Verfassungsschutz gilt noch stärker als für Polizei und Strafverfolgung die Maxime, dass im Bund zusammenlaufen muss, was die Länder untereinander oder jeweils allein nicht können. Das ist die Lehre aus den Pannen in der NSU-Fahndung, die in den Ländern allzu oft eine Perspektive offenbarte, die über die eines Maulwurfshügels nicht hinauskam.
Da ist eine Stärkung der Vogelperspektive, auch in der Führung der V-Leute, längst überfällig. Bliebe es dabei, müsste den Ländern kein Zacken aus der Krone fallen. Doch was sie nicht zulassen können und werden, ist eine Entmachtung der Landesbehörden.