Eine Stimme für künftige Generationen
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Egal wo auf der Welt: Alle dürfen sich betroffen fühlen - sagt Karlsruhe. Hier Demonstranten in London Bild: dpa
Die Verfassungsrichter machen sich zur Stimme künftiger Generationen. Mit dem Urteil zum Klimaschutz schaffen sie praktisch ein neues Grundrecht. Die Regierung hat prompt gehandelt.
Mit dem Unterlassen ist es so eine Sache. Nichtstun ist in der Regel unschädlich, und es wird von der Gemeinschaft nicht bestraft. Es kann aber auch strafbar sein; dies aber nur, wenn eine Pflicht zum Handeln besteht. Auch der Gesetzgeber muss handeln – wenn es eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu gibt. In Sachen Klimaschutz ist das vom Bundesverfassungsgericht festgestellt worden – und die Regierung hat auch schon gehandelt.
Die „Beschwerdeführenden“, wie das neuerdings in Karlsruhe heißt, hatten mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen das bisherige Klimaschutzgesetz geltend gemacht, der Staat habe keine ausreichenden Regelungen zur alsbaldigen Reduktion von Treibhausgasen getroffen. Diese seien aber erforderlich, um die Erwärmung der Erde wenigstens bei deutlich unter zwei Grad anzuhalten.
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