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Urteil zu Bergisch Gladbach : Warum erst jetzt?

Bild: EPA

Geltendes Recht wurde in Missbrauchsfällen viel zu lange zu lasch angewandt. Zwölf Jahre Haft – ein Signal, das überfällig war.

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          Die Verurteilung eines Päderasten zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung ist ein Signal. Denn bis in die jüngste Zeit war es in Deutschland alles andere als gängige Praxis, selbst bei schwersten Delikten den Strafrahmen auch nur annähernd auszuschöpfen.

          Mehr noch: Im internationalen Rechtsvergleich hat sich herausgestellt, dass die Diskrepanz zwischen der Zahl der Delikte, die in der polizeilichen Kriminalstatistik erfasst wurden, der Erstattung von Anzeigen und der Verurteilungen von Tatverdächtigen nirgends so groß ist wie in Deutschland.

          Auch dieser Befund spricht dafür, dass nicht die Ausweitung des Strafrahmens das Gebot der Stunde ist, wenn damit die Absicht verbunden sein sollte, die generalpräventive Wirkung des Strafrechts zu verstärken. Erstens ist es fraglich, ob das Recht im Fall von Päderasten überhaupt so wirkt wie unterstellt. Zweitens nützt das beste Recht nichts, wenn es nicht angewandt wird.

          Not tut vielmehr alles, was dem Schutz des Kindeswohls dient – und da liegt auch auf dem Feld der „child friendly justice“ noch vieles im Argen. Es ist nicht nur eines Rechtsstaats unwürdig, sondern nachgerade ein Schlag ins Gesicht aller Betroffenen, wenn sie es mit Juristen zu tun bekommen, die sich durch nichts für ihre Aufgabe als Familienrichter haben qualifizieren müssen. Immerhin will die Politik hier nachsteuern. Aber die quälende Frage bleibt: Warum all das erst jetzt?

           

          Daniel Deckers
          in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.

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