Urteil gegen Karlheinz Schreiber : Der Preis des Rechtsstaates
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Karlheinz Schreiber: Untersuchung auf Waffen und andere gefährliche Gegenstände im Gericht in Augsburg (Archivbild vom 17. September 2012) Bild: dpa
Auch der Spruch des Landgerichts Augsburg, das den Waffenlobbyisten Schreiber jetzt wegen Steuerhinterziehung verurteilt hat, bringt kaum mehr Licht ins Dickicht der CDU-Parteispendenaffäre.
Es ist mittlerweile ein schier undurchdringliches Geflecht aus Strafverfahren, Gerüchten und Halbwahrheiten, die sich um die Machenschaften des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber ranken. Auch das Urteil des Landgerichts Augsburg, das ihn jetzt wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt hat, bringt kaum mehr Klarheit in ein Geschehen, das die Republik unter dem Etikett „CDU-Parteispendenaffäre“ lange in Atem hielt.
Wer den verschlungenen Wegen von einer Kofferübergabe mit einer Million Mark in bar an den CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep über den Rücktritt des Partei- und Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Schäuble bis zum Rückzug Helmut Kohls vom CDU-Ehrenvorsitz nachspüren will, wird sich bald Zeithistorikern anvertrauen müssen. Die Augsburger Richter ihrerseits mussten sich auf einen kleinen justitiablen Ausschnitt beschränken – auf die Frage, wie Karlheinz Schreiber es mit der Steuerehrlichkeit hielt.
Die Welt der nützlichen Aufwendungen, der diskreten Kontakte und der Geheimdienste, in der sich Schreiber bewegte, ist mit Mitteln eines nationalen Rechtsstaats nur in kleinen Teilen zu durchleuchten. Im fahlen Zwischenreich zwischen staatlichen und privaten Interessen sitzt die Augenbinde Justitias besonders straff. Es mag bitter sein, dass Schreibers fortgeschrittenes Alter und seine angeschlagene Gesundheit dazu führen könnten, dass er nicht einmal die kleine steuerstrafrechtliche Münze für sein Treiben entrichten muss. Aber das ist der Preis des Rechtsstaates.