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Urteil zu Parteienfinanzierung : Die Parteien sind nicht der Staat

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verkündet am 24.01.2023 sein Urteil. Bild: dpa

Der Staat ist nicht dazu da, das Versagen der Parteien an der Wahlurne auszubügeln. Eine solche Haltung führt zur Abkehr der Bürger – nicht nur von den Parteien.

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          Ende eines Überraschungsangriffs: Der gemeinsame Vorstoß der großen Koalition aus dem Jahr 2018 ist nach bald fünf Jahren in Karlsruhe gestoppt worden. Aus der Deckung, im Schweinsgalopp und während der Fußball-WM hatten die schwächelnden „Volksparteien“ mit der damaligen SPD-Vorsitzenden Andrea Nahles als treibender Kraft die absolute Obergrenze der staatlichen Parteienfinanzierung um satte 25 Millionen Euro erhöht.

          Ein solcher Schluck aus der Pulle ist durchaus möglich. Nur muss das einigermaßen plausibel begründet werden. Der eigene Misserfolg an der Wahlurne reicht dazu nicht. Allgemeines Gejammer über die Digitalisierung auch nicht. Dabei erkennt das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich an, dass die „Erweiterung der Kommunikationswege“ im Zuge der Digitalisierung wie auch der „verstärkte Einsatz innerparteilicher Partizipationsinstrumente“ eine einschneidende Veränderung der Verhältnisse für die Wahrnehmung des den Parteien zugewiesenen Verfassungsauftrags darstellen.

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