In Rheinland-Pfalz : Untersuchungsausschuss zur Flutkatastrophe eingesetzt
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Aufräumarbeiten an der zerstörten Kläranlage von Altenahr in Rheinland-Pfalz Anfang September Bild: dpa
Mit den Stimmen der Opposition beschließt der rheinland-pfälzische Landtag die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Er soll klären, inwiefern die Behörden eine Mitschuld an der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal tragen.
Der rheinland-pfälzische Landtag hat am Mittwoch die Einsetzung eines Untersuchungsausschuss zur Aufarbeitung der Hochwasserkatastrophe im Ahrtal beschlossen. Für den Antrag der CDU-Fraktion stimmten die Abgeordneten von CDU, Freien Wählern und AfD; die Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP enthielten sich. Der Untersuchungsausschuss soll unter anderem der Frage nachgehen, inwiefern die Landesregierung sowie die ihr nachgeordneten Behörden eine Verantwortung für die Katastrophe tragen.
Bei dem Hochwasser im Juli kamen in Rheinland-Pfalz 134 Menschen ums Leben, mehr als 760 wurden verletzt, obwohl es präzise Warnungen vor den Wassermassen gegeben hatte. „Wäre es möglich gewesen, mehr Leben zu retten?“, fragte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Gordon Schnieder am Mittwoch im Landtag. Dies gelte es aufzuklären. Dafür bat Schnieder um Zustimmung auch der Fraktionen der Ampelkoalition. Die CDU hatte anders als die AfD – deren eigener Antrag am Mittwoch abgelehnt wurde – zunächst keinen Untersuchungsausschuss gefordert.
Regierungsfraktionen kritisieren Antrag als unpräzise
Bei der Aufarbeitung der Katastrophe dürfte auch die Rolle des zuständigen Landrats des Kreises Ahrweiler Jürgen Pföhler (CDU) im Fokus stehen, gegen den die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen ermittelt. Die Einsetzung des Ausschusses galt als sicher, weil die CDU-Fraktion das notwendige Quorum von mindestens einem Fünftel der Stimmen im Parlament erfüllt.
Vertreter der Regierungsfraktionen von SPD, Grünen und FDP begründeten ihre Enthaltung bei der Abstimmung über den CDU-Antrag am Mittwoch damit, dass dieser unpräzise formuliert sei. Eine Aufklärung der Geschehnisse sei „wichtig“, sagte etwa die SPD-Fraktionsvorsitzende Sabine Bätzing-Lichtenthäler, die Betroffenen hätten eine „schnelle Aufklärung verdient“. Doch sei der Einsetzungsantrag so verfasst, dass eine Zustimmung nicht möglich sei. Er sei „zeitlich unscharf“ und in „unpräziser Form“ verfasst, ja habe „handwerkliche Mängel“. Bätzing-Lichtenthäler versprach, die SPD-Fraktion werde „alles tun, um die Arbeit des Ausschusses voranzutreiben“. Fast wortgleich äußerten sich Abgeordnete von Grünen und FDP.
Die Regierungsfraktionen hatten kürzlich mit Zustimmung aller anderen Fraktionen eine Enquete-Kommission eingesetzt, die die Katastrophe an der Ahr aufarbeiten, aber auch Empfehlungen etwa für einen nachhaltigen Wiederaufbau und für Maßnahmen gegen die Folgen des Klimawandels erarbeiten soll – allerdings erst bis Mitte 2023.
Weiterhin sollten am Mittwoch im Landtag zwei Gesetzesvorhaben zur Hochwasserkatastrophe beraten werden, die am Donnerstag beschlossen werden sollen: Einerseits ein Gesetz zur Finanzierung des Wiederaufbaues, demnach soll ein Sondervermögen eingerichtet werden für die rund 15 Milliarden Euro, die von Bund und Ländern für den Wiederaufbau nach dem Hochwasser in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt werden. Andererseits soll ein „Landeswiederaufbauerleichterungsgesetz“ beschlossen werden, mit dem ein Rechtsrahmen für einen zügigen Wiederaufbau geschaffen werden soll.
Derzeit prüft die Landesregierung, wo neue Überschwemmungsgebiete entlang der Ahr ausgewiesen werden sollen – und wo möglicherweise Häuser nicht wieder aufgebaut werden dürfen. Eine Entscheidung soll es bis Ende September geben. Von Oktober an sollen die Betroffenen von Schäden dann Anträge zur Auszahlung der Entschädigungsgelder stellen können.