
Unterbringung kranker Straftäter : Das letzte Wort
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Karlsruher Entscheidung: Die Privatisierung der Unterbringung kranker Straftäter ist verfassungsgemäß Bild: dpa
Der Maßregelvollzug psychisch kranker Straftäter darf weitgehend privatisiert werden. Der Staat spart - und kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Doch darf er auch nicht aus seiner Verantwortung fliehen.
Allgemeines Aufatmen: Die Privatisierung der Unterbringung kranker Straftäter ist verfassungsgemäß. Immerhin geht es hier um Milliarden, ein gutes Geschäft für beide Seiten: Die Privaten verdienen, der Staat spart - und kann sich auf seine Kernaufgaben konzentrieren. Doch was ist noch Kernaufgabe wenn nicht hoheitliches Handeln, das mit Gewalt in Grundrechte der Bürger eingreift? Die hessischen Regelungen sind nur deshalb grundgesetzkonform, weil solche Eingriffe grundsätzlich Staatsdienern vorbehalten sind und der parlamentarische Gesetzgeber die Kontrolle über den Maßregelvollzug behält. Doch die Karlsruher Richter haben auch deutlich gemacht, was der Staat nicht darf: sich aus der Verantwortung stehlen; die unter seiner Obhut stehenden „Gefangenen“ den freien Kräften des Marktes ausliefern; Beamte nur deshalb nicht einsetzen, weil Private weniger kosten.
Was für psychisch kranke Straftäter gilt, ist gewiss nicht ohne weiteres übertragbar. Doch muss immer wieder bekräftigt werden: Hoheitliches Handeln ist kein Selbstzweck und muss ständig demokratisch legitimiert sein. Das gilt erst recht, wenn die supranationale Europäische Union handelt. Man kann sich manches besser, zweckmäßiger, billiger vorstellen. Aber das soll dann das Volk durch seine Vertreter entscheiden.
Ohnehin hat der Drang zur Privatisierung im Zuge der Dauerfinanzkrise merklich nachgelassen. Noch vor nicht allzu langer Zeit lautete das Dogma: Der Staat kann es nicht, schon gar nicht kann er wirtschaften. Nicht nur Post und Bahn müssen nach dieser Lehre privatisiert werden, sondern auch Gefängnisse, gar die öffentliche Sicherheit. Mit Effizienz und Wirtschaftlichkeit brachten selbst Staatsgläubige die öffentliche Hand nicht mehr in Verbindung. Doch in der Krise rufen auch die größten Wirtschaftsliberalen und transnationale Unternehmen nach Vater Staat.
Er soll garantieren, regulieren, Verluste sozialisieren. In der Tat ist es vergleichsweise unproblematisch, wenn psychisch kranke Straftäter von privaten Bediensteten, aber unter staatlicher Aufsicht eingeschlossen werden. Kaum zu kontrollierende private Finanzakteure und internationale Zwänge sind eine weit größere Gefahr - und zwar für das Gemeinwesen insgesamt. Der demokratische Rechtsstaat kann aus dieser Verantwortung nicht fliehen. Er hat das letzte Wort.