https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/unmut-in-der-union-ueber-horst-seehofers-ausreisegesetz-16144413.html

„Völlig inakzeptabel“ : Unmut in der Union über Seehofers Ausreisegesetz

Ist er zu sehr auf die SPD zugegangen? Innenminister Seehofer steht in der Union in der Kritik. Bild: dpa

Am Mittwoch soll das Gesetz zur Durchsetzung der Ausreisepflicht im Kabinett beschlossen werden. Innenminister Seehofer wird scharf aus der Union kritisiert. Der Entwurf sei nach dem Willen der SPD „weichgespült“ worden.

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          In der Unionsfraktion gibt es Verärgerung über die Kompromisse, die im Gesetz über die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht zwischen Union und SPD vereinbart wurden. Das Gesetz soll an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden. Innenpolitiker von CDU und CSU werfen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) vor, der SPD zu weit entgegengekommen zu sein. Am vorigen Freitag hatten sich Innen- und Sozialpolitiker der Union mit Seehofer getroffen, um sich über den Gesetzentwurf auszutauschen. „Seehofer ist nicht mehr in der Lage, das fachlich-sachliche Minimum durchzusetzen“, sagte ein Innenpolitiker der Union. „Ein Minister muss für seine Gesetze kämpfen.“ Das habe Seehofer aus Sorge vor neuem Streit in der Union nicht getan, wurde kritisiert.

          Eckart Lohse
          Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin.
          Helene Bubrowski
          Politische Korrespondentin in Berlin.

          Seehofer, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hatten sich vorige Woche geeinigt, Seehofers Entwurf aus dem Februar deutlich abzuschwächen. Die sogenannte „Duldung light“ für abgelehnte Asylbewerber, die ihre Abschiebung durch Täuschung oder unterlassene Passbeschaffung selbst verhindert haben, findet sich nicht mehr im Gesetz. Zwar soll es den neuen Status „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“ geben. Allerdings soll es unbegrenzt und ohne Konsequenzen möglich sein, die Bemühungen um die Klärung der Identität nachzuholen. Entfallen ist außerdem die Strafandrohung für Warnungen vor Abschiebungen. Für den Ausreisegewahrsam, der durch das neue Gesetz nur klargestellt werden sollte, gibt es hohe Hürden. Allein bei der vorübergehenden Aufhebung des Trennungsgebots von Abschiebehäftlingen und Strafgefangenen hat Seehofer sich durchgesetzt; die Handhabung liegt aber bei den Ländern.

          „Nicht so viele Fäuste, wie ich ballen will“

          Mehrere Abgeordnete, die sich nicht namentlich zitieren lassen wollten, machten ihren Unmut deutlich. Ein Innenpolitiker sagte, er habe „nicht so viele Fäuste, wie ich ballen will“. Ein anderer Abgeordneter aus der Unions-Fraktion hatte schon vor dem Kompromiss ein „4:0“ für die SPD vorhergesagt. Der Vorsitzende der „Werteunion“ in der CDU, Alexander Mitsch, sagte FAZ.NET: „Das eigentlich richtige und wichtige Gesetz zur geordneten Ausreise wurde in vorauseilendem Gehorsam gegenüber dem Widerstand der SPD weichgespült und greift in einigen Punkten, etwa bei der Abschiebehaft, zu kurz und muss daher verschärft werden.“ Als „völlig inakzeptabel“ bezeichnete Mitsch den Vorschlag aus dem Arbeitsministerium, Einwanderern unabhängig von ihrer Bleibeperspektive „teure Integrationsmaßnahmen“ anzubieten. Die CDU/CSU Fraktion solle das Paket „keinesfalls abnicken, sondern muss jetzt dringend das Heft des Handelns in die Hand nehmen“. Die Mängel müssten offensiv benannt und entsprechende Änderungen von der Bundesregierung eingefordert werden. Dabei solle die Unionsfraktion „keinesfalls vor der SPD einknicken“. Diese wehre sich aus parteipolitischen Gründen gegen die notwendige Begrenzung und Steuerung der Einwanderung.

          Auch die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung, Annette Widmann-Mauz, ist unzufrieden, wenn auch aus anderen Gründen. Sie befürchtet etwa, dass zu wenig Gewicht auf Integrationskurse, auch für Geduldete, gelegt wird.

          Der Hamburger Justizsenator Till Steffen (Grüne) und die Grünen-Bundesvorsitzende Annalena Baerbock kritisierten den Gesetzentwurf auf F.A.Z. Einspruch: Die vorgesehene Unterbringung von Abschiebehäftlingen in Gefängnissen sei europarechtswidrig.

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