
„2-G-Regelung“ in Hamburg : Man darf Ungeimpfte ausschließen
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Besucher sitzen Ende Mai mit großen Abständen in der Staatsoper Hamburg. Von Samstag an können Theater, Restaurants und andere Einrichtung nur noch Geimpfte und Genesene einlassen. Bild: dpa
Ist es in Ordnung, Ungeimpften den Zutritt zu verwehren, wie es bald in Hamburg möglich ist? Ja: Es ist das gute Recht einer Gesellschaft, das Wohl möglichst vieler über die Freiheit des Einzelnen zu stellen.
Ist es gerecht, wenn Restaurants, Theater und andere Einrichtungen künftig die „2-G-Regelung“ einsetzen und nur noch für Geimpfte und Genesene öffnen dürfen, wie Hamburg es von Samstag an erlaubt? Schafft es eine Zweiklassengesellschaft, wenn Abstandsregeln, Testpflicht und Tanzverbot für Geimpfte und Genesene nicht mehr gelten sollen und sie im Club sorglos feiern dürfen, während Ungeimpfte vor der Tür vergeblich auf Einlass warten, mit 1,5 Metern Sicherheitsabstand?
Zweimal ja. Denn längst kann sich jeder impfen lassen, der will. Und wer sich freiwillig dagegen entscheidet, ob aus nachvollziehbaren Gründen oder nicht, der entscheidet sich damit ebenso freiwillig für die Konsequenzen und muss sie tragen. Das ist das gute Recht einer Gesellschaft, die das Wohl möglichst vieler in einzelnen Punkten über die Freiheit des Einzelnen stellen kann.
So ist es bei der Impfpflicht gegen Masern und auch bei Trunkenheit im Straßenverkehr: Jeder hat die individuelle Freiheit zu trinken, was und so viel er möchte. Aber sobald er damit das Gemeinwohl gefährdet, ist es nur recht und billig, ihn von der Verkehrsteilnahme auszuschließen.
Eine andere Frage ist freilich, ob man statt „2G“ nicht noch eine zusätzliche Sicherung bei Geimpften und Genesenen einführen sollte. Auch sie können das Virus schließlich weitergeben. Wenn der Herbst nicht wieder hart werden soll, wäre es weitsichtiger, auch von ihnen an bestimmten Orten einen negativen Test zu verlangen.