
Unabhängigkeit der Justiz : Richter müssen sich mäßigen
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Justitia in Frankfurt Bild: Picture-Alliance
Richter sind keine politischen Eunuchen. Doch ist der Gerichtssaal nicht der Ort, um die persönliche politische Meinung kundzutun.
Richter sind keine politischen Eunuchen. Ihre Ansichten legen sie, wie andere Staatsdiener auch, nicht mit dem Beginn ihrer Arbeitszeit ab. Sie müssen aber nach Recht und Gesetz entscheiden, dürfen nie den Anschein von Befangenheit erwecken und unterliegen einem Gebot der Mäßigung. Dass bei der Beurteilung von Sachverhalten und der Auslegung von Gesetzen eigene Erfahrungen eine Rolle spielen, ist klar; es entscheiden Menschen und keine Roboter.
Doch ist der Gerichtssaal nicht der Ort, um die persönliche politische Meinung kundzutun. Deshalb hat ein Kopftuch oder Parteiabzeichen an einem Richter nichts zu suchen. Und deshalb ist weder ein Urteil noch seine Verkündung der Ort für die Bekanntgabe eigener Weltanschauungen.
Fehl am Platze
Leider ist das nicht allen klar, so dass das Dienstgericht des Bundes klarstellen musste, dass ein Richter einem Freispruch wegen Volksverhetzung nicht noch die Ansicht hinzufügen darf, dass die Entscheidung der Bundeskanzlerin, „eine bisher nicht bekannte Anzahl von Flüchtlingen unkontrolliert ins Land zu lassen“, viel mehr geeignet sei, „den öffentlichen Frieden zu stören, als der Facebook-Kommentar der Angeklagten“.
Hier geht es nicht um die Zulässigkeit solcher Vergleiche oder das Verbieten von Meinungen. Aber ein Richter, der seine Unabhängigkeit für ein persönliches Privileg zum Verbreiten seiner Ansichten hält, der im Grunde in seiner Robe Politik machen will, ist in seinem Amt fehl am Platze.

Verantwortlicher Redakteur für „Zeitgeschehen“ und F.A.Z. Einspruch, zuständig für „Staat und Recht“.
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