Umgang mit Flüchtlingen : Keine Strafverfolgung bei Ladendiebstahl?
Von Frank Pergande
Lesezeit: 2 Min.
Im Oktober des vergangenen Jahres einigten sich die Polizei in Schleswig-Holsteins Landeshauptstadt Kiel und die Staatsanwaltschaft offenbar darauf, kleinere Diebstähle und Sachbeschädigungen durch Flüchtlinge, die keine Papiere vorweisen können, nicht zu ahnden. Laut einem internen Protokoll, über das die Zeitung „Kieler Nachrichten“ und die Deutsche Presse-Agentur berichten, gab es am 7. Oktober eine Absprache „hinsichtlich des Umgangs mit strafrechtlich auffälligen Flüchtlingen, deren rechtmäßige Personalien nicht eindeutig feststehen“.
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