Ulrike Höfken : Umweltministerin von Rheinland-Pfalz kündigt Rücktritt an
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Ulrike Höfken (Grüne) im September 2020 Bild: dpa
Zum Ende des Jahres gibt die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken ihr Amt auf. Damit zieht sie die Konsequenzen aus einer Affäre um rechtswidrige Beförderungen von Beamten in ihrem Haus.
Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken tritt zum Ende des Jahres zurück, ihr Staatssekretär Thomas Griese (beide Grüne) bittet um die Versetzung in den Ruhestand. Das gaben Höfken und Griese am Mittwochabend in einer gemeinsamen Erklärung bekannt. Beide waren in der Affäre um rechtswidrige Beamtenbeförderungen im Umweltministerium in den vergangenen Wochen scharfer Kritik ausgesetzt gewesen.

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Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Koblenz war bekanntgeworden, dass im Ministerium über Jahre bei mehr als 150 Beförderungen Stellen nicht ausgeschrieben und Kandidaten nicht schriftlich bewertet worden waren. In dem Gerichtsbeschluss ist von „Beförderung nach Gutsherrenart und Günstlingswirtschaft“ die Rede.
Sie bedauerten die Fehler zutiefst, die bei Beförderungen passiert seien, teilten Höfken und Griese nun mit. Vorwürfe der Parteipatronage wiesen sie zurück. Mit der Entscheidung zum Rücktritt beziehungsweise dem Eintritt in den Ruhestand wollten sie dem Umweltministerium „die Rückkehr zu den ureigenen Themen (…) ermöglichen“ sowie die Mitarbeiter schützen, heißt es in der Mitteilung.
Erst vergangene Woche hatte Höfken mitteilen lassen, Griese und sie würden nach der Landtagswahl Mitte März ihre Ämter niederlegen – ein Schritt, der ohnehin erwartet worden war. Höfken ist 65 Jahre alt, Griese 64. Die Oppositionsparteien hatten den Rücktritt beider Grünenpolitiker gefordert. Am Freitag wollte die oppositionelle CDU entscheiden, ob sie im Landtag ein Misstrauensantrag gegen Höfken stellt.
Abzuwarten bleibt, ob das Thema damit vor der Landtagswahl für die rot-gelb-grüne Koalition unter Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) abgeräumt ist. Nach Auskunft einer Sprecherin der Staatskanzlei waren bislang offenbar nur im Justiz- und Innenministerium bei Beförderungen Stellen ausgeschrieben worden, in den anderen Ministerien waren bei den Verfahren diejenigen Beamten, die die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllten, alle berücksichtigt worden. Auch wurden demnach dienstliche Beurteilungen zwar „in der Regel“ erstellt, teilweise war aber auch darauf „verzichtet“ worden.