Enttäuschung über Entwurf : Türkische Gemeinde kritisiert Doppelpass-Gesetz
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Die Optionspflicht fällt: In Zukunft soll es leichter sein, dauerhaft zwei Pässe zu besitzen Bild: dpa
Der Vorsitzende der Türkischen Gemeinde in Deutschland, Kenan Kolat, kritisiert den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit. Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident spricht in der F.A.Z. von einem „integrationsfeindlichen Bürokratiemonster“.
Die Türkische Gemeinde in Deutschland ist enttäuscht über den Gesetzentwurf zur doppelten Staatsangehörigkeit, auf den sich Union und SPD geeinigt haben
„Das ist ein Optionspflichtverlängerungsgesetz“, sagte der Bundesvorsitzende Kenan Kolat der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Der umstrittene Optionszwang falle nicht wirklich weg. Stattdessen entstehe neue Bürokratie. Außerdem sei unklar, was mit jenen passiere, die bereits einen ihrer Pässe abgegeben hätten.
Auch Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig (SPD) hat das Ergebnis als „sehr unbefriedigend“ bezeichnet. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (Freitag) sagte er: „Es bleibt bei einem riesigen, integrationsfeindlichen Bürokratiemonster.“
Optionspflicht wird eingeschränkt
Bislang müssen sich in Deutschland geborene Kinder aus Einwandererfamilien, die mit der Geburt zunächst den deutschen und einen weiteren Pass bekommen, bis zum 23. Geburtstag für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Das betrifft vor allem Deutsch-Türken.
Union und SPD hatten sich nach langem Ringen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, die Regelung abzuschaffen - aber nur für jene, die in Deutschland geboren und auch aufgewachsen sind. Am Donnerstag hatten Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) die letzten Streitfragen ausgeräumt und sich auf einen Gesetzentwurf verständigt.
Danach soll die Optionspflicht für jene Kinder ausländischer Eltern wegfallen, die sich bis zum 21. Geburtstag mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben. Sie sollen auf Dauer zwei Pässe behalten dürfen. Dafür können sie frühzeitig einen Antrag stellen. Nämliches soll gelten, wenn der Antragsteller sechs Jahre lang in Deutschland eine Schule besucht hat und über einen in Deutschland erlangten Schulabschluss oder über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Ergreifen die jungen Leute nicht selbst die Initiative, prüfen die Behörden ihrerseits, ob die Voraussetzungen für den Doppelpass erfüllt sind, sobald jemand das 21. Lebensjahr vollendet hat. Die Behörden sollen zunächst im Melderegister nachsehen, ob der Betroffene acht Jahre in Deutschland gemeldet war. Ist dies der Fall, behält er automatisch beide Pässe. Andernfalls kontaktieren die Behörden den Betroffenen und bitten um einen der übrigen Nachweise, etwa ein Abschlusszeugnis.
De Maizière: „Gut und praktikabel“
Maas sagte, junge Menschen, deren Leben in Deutschland geprägt worden sei, würden nicht länger gezwungen, sich gegen die Wurzeln ihrer Familie zu entscheiden. „Unnötige bürokratische Hürden“ würden vermieden. In der Regel werde das Aufwachsen in Deutschland allein von den Behörden nur anhand der Meldedaten mit wenig Aufwand festgestellt.
De Maizière (CDU) sprach von einem „guten und praktikablen“ Gesetzentwurf. Er trage den veränderten Lebensumständen optionspflichtiger Jugendlicher Rechnung. „Er betont aber auch den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für unser Zusammenleben hat.“ Das Gesetz solle noch 2014 in Kraft treten.
Kolat kritisierte, das sei ein viel zu komplexes Verfahren. Nur eine kleine Zahl an Betroffenen wachse nicht in Deutschland auf. „Warum macht man für eine kleine Minderheit so ein kompliziertes Gesetz?“, beklagte er. „Das schafft mehr Bürokratie als bislang.“ Entweder müssten die Behörden langwierig die Nachweise der jungen Leute prüfen oder selbst die Melderegister durchforsten. Auch die Opposition und Migrationsexperten werteten die Einigung als enttäuschend.
Die Türkische Gemeinde hatte eine bedingungslose Abschaffung der Optionspflicht gefordert und sich auch für eine generelle Zulassung doppelter Staatsbürgerschaften stark gemacht. Auch die SPD war mit dieser Forderung in die Koalitionsverhandlungen mit der Union gegangen, hatte sich damit aber nicht durchsetzen können.
Bislang gesteht Deutschland nur EU-Bürgern und Schweizern zwei Pässe zu. Allerdings können auch Bürger vieler anderer Länder neben ihren ursprünglichen Papieren ohne größere Umstände einen deutschen Pass bekommen. Für die große Gruppe der türkischen Zuwanderer gilt das aber nicht. Kritiker der Regelung halten das für ungerecht. Linken und Grünen geht die Regelung nicht weit genug. „So bleiben Optionskinder Deutsche unter Vorbehalt“, kritisierte die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dagdelen.
Grüne: „Sieg für die Bürokratie“
Der Grünen-Innenpolitiker Volker Beck sprach von einem „Sieg für die Bürokratie“. „Aus der Abschaffung der Optionspflicht wird ein Gesetz zur Optionspflichtverlängerung“, bedauerte er. Der Sachverständigenrat deutscher Stiftungen für Integration und Migration (SVR) sieht in dem Kompromiss „zwar für viele junge Menschen mit Migrationshintergrund eine Erleichterung“. Dennoch bleibe es bei einer „komplizierten und halbherzigen Regelung“. De Maizière sprach von einem guten und praktikablen Entwurf.
Maas bezeichnete die Einigung als gute Lösung. „Unnötige bürokratische Hürden werden vermieden“, sagte der SPD-Minister. „Nur noch eine kleine Minderheit der Betroffenen wird von den Behörden zur Klärung von Zweifelsfällen angeschrieben.“ Die Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Aydan Özoguz (SPD), zeigte sich ebenfalls „froh, dass die auch von mir favorisierte Beweislastumkehr ... aufgenommen wurde.
Das heißt: Nicht die von der Optionspflicht betroffenen Jugendlichen müssen ihr Aufwachsen in Deutschland nachweisen, sondern die Behörden müssen im Zweifelsfall das Gegenteil beweisen.“ Die Minister wollen ihren Entwurf nun zügig ins Kabinett einbringen, vermutlich noch im April. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren. Geht es nach de Maizière und Maas, soll das Gesetz noch in diesem Jahr in Kraft treten.