Tiergarten-Mord : Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft für Angeklagten
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Ein Polizeibeamter sichert im Sommer 2019 einen Tatort im Kleinen Tiergarten in Berlin. Bild: dpa
Der angeklagte Russe habe im Sommer 2019 in einem „staatlichen Tötungsauftrag“ gehandelt, sagt die Bundesanwaltschaft. Das Opfer sei wegen seiner Feindschaft zum russischen Staat getötet worden.
Die Bundesanwaltschaft hat im Prozess um den Mord an einem Georgier im Kleinen Tiergarten in Berlin eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Außerdem beantragte sie am Dienstag vor dem Berliner Kammergericht, im Falle der Verurteilung des angeklagten 56 Jahre alten Russen die besondere Schwere der Schuld festzustellen.
Es handele sich um eine politisch motivierte Tag, sagte Bundesanwalt Nikolaus Forschner in seinem mehrstündigen Plädoyer, das er gemeinsam mit seinem Kollegen Lars Malskies hielt. Der Angeklagte habe auf deutschem Boden einem „staatlichen Tötungsauftrag“ Folge geleistet.
Opfer galt als tschetschenischer Terrorist
Die höchste deutsche Anklagebehörde hatte den Fall wegen des vermuteten politischen Hintergrundes übernommen. Diesen sieht sie nach rund 14 Monaten Verhandlung bestätigt.
Bei der Tat am 23. Augst 2019 in der Parkanlage Kleiner Tiergarten sei es um Vergeltung gegangen – für die Beteiligung des Georgiers am zweiten tschetschenischen Krieg und dessen „Feindschaft zum russischen Staat“. Der Angeklagte habe sich „in den Dienst einer Mission“ gestellt.
Der getötete Vierzigjährige, ein Georgier tschetschenischer Abstammung, der seit Ende 2016 als Asylbewerber in Deutschland lebte, war von russischen Behörden als tschetschenischer Terrorist eingestuft worden.
Der sogenannte Tiergarten-Mordprozess läuft seit Oktober 2020 vor einem Staatsschutzsenat des Berliner Gerichts unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. Es ist noch unklar, wann das Urteil gesprochen wird. Möglich ist es noch vor Weihnachten. Es dürfte erhebliche Auswirkungen auf das deutsch-russische Verhältnis haben.