Thüringer Staatskanzleichef tritt zurück : Westimport mit schlechtem Image
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Zurückgetreten: Der Staatskanzleiminister Jürgen Gnauck (CDU) Bild: dpa
Der Chef der Thüringer Staatskanzlei, Jürgen Gnauck, ist zurückgetreten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den CDU-Politiker wegen des Verdachts der Untreue, weil er seine Sekretärin als teure Leiharbeiterin beschäftigt haben soll.
Lange Zeit hatte die Thüringer CDU ein Problem. Es hieß Jürgen Gnauck. Seit er im September vorigen Jahres das Amt des Ministers in der Staatskanzlei von Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) angetreten hatte, avancierte er in der öffentlichen Wahrnehmung zum arroganten und geldgierigen Westimport. Er lasse seine Arztrechnungen vom Land bezahlen, klage gegen dasselbe, und seine Sekretärin erhalte als Leiharbeiterin 10.000 Euro im Monat, lauteten einige der Vorwürfe.
In Zuschriften an Lokalzeitungen gießen die Thüringer über Gnauck ihren Hass auf die vermeintlich korrupte Klasse der Politiker aus und fordern sogar die Kameraüberwachung seines Büros, um die Arbeitsbeziehung zur „Leiharbeiterin“ dokumentieren zu lassen. Am Dienstag sagte Lieberknecht nun, dass sie das Rücktrittsgesuch Gnaucks angenommen habe. Sie bedauere den Schritt und kündigte an, vor der Landtagswahl am 14. September keinen neuen Staatskanzleiminister mehr zu berufen. Die Arbeit werde innerhalb der Staatskanzlei verteilt.
Die Landtagsfraktionen von Grünen, SPD und FDP hatten zuvor den Rücktritt Gnaucks gefordert: Angesichts seiner „Fehltritte“ sei dieser in einer Landesregierung nicht mehr tragbar, sagte die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Anja Siegesmund. Und auch in der CDU schwoll das Gemurmel an, denn die anhaltende Berichterstattung über Gnaucks vermeintliche Affären ließ die CDU nicht aus der Defensive kommen, während alle anderen vor allem ein Thema hatten: Gnauck. Er solle sich Asche aufs Haupt streuen, weniger selbstbewusst und schon gar nicht mehr mit dem ständigen Hinweis auf die Rechtslage auftreten, rieten die eigenen Parteifreunde. Denn Letztere steht offenbar im Gegensatz zum gefühlten Rechtsempfinden.
Gnauck kam mit dem Zusammenbruch der DDR aus Rheinland-Pfalz nach Thüringen, baute als Jurist den Gemeinde- und Städtebund auf, deren Geschäftsführer er war. Unter Ministerpräsident Vogel war er schon einmal Minister in der Staatskanzlei, dann wieder Geschäftsführer des Gemeinde- und Städtebundes und Vorstand bei der Eon-Tochter Thüringer Energie AG. Schließlich war er als Rechtsanwalt, aber auch unternehmerisch tätig, bis Lieberknecht ihn vor beinahe einem Jahr - nach ihren Worten - in den „Maschinenraum“ der Staatskanzlei holte.
Gnauck macht es den Thüringern nicht leicht. In ihren Augen demonstriert er seine Überlegenheit gnadenlos und hält sich im Politikbetrieb an Strukturen und Regeln, deren Uneindeutigkeit schon Wirtschaftsminister Mathias Machnig (SPD) vor seinem Rückzug wegen angeblich doppelter Gehaltszahlungen aus dem Freistaat zur Verzweiflung gebracht hatte. Aber der Beweis, dass Gnauck gegen Recht verstoßen habe, ist bisher nicht erbracht.
Beim Gemeinde- und Städtebund hatte Gnauck einen beamtenrechtlichen Status, obwohl der als Verein organisiert ist. Er war privat versichert und hatte einen Anspruch auf Beihilfe im Fall einer Krankheit. Daran änderte sich nichts, als er 1999 zum ersten Mal Minister in der Staatskanzlei wurde. Als er dort unter Ministerpräsident Dieter Althaus 2003 ausschied, fragte Gnauck mehrfach nach, wie es in Zukunft um seinen Beihilfeanspruch bestellt sei, und erhielt er zur Antwort, der Anspruch richte sich gegen die Staatskanzlei, denn seine bisherige Tätigkeit als Minister von mehr als zwei Jahren begründe den lebenslangen Beihilfeanspruch. Dann aber gelangte die Staatskanzlei 2008 zu einer anderen Auffassung und teilte Gnauck am 26. Juni 2009 in einem Bescheid mit, dass sie ihm gegenüber nicht „beihilfeberechtigt“ sei.