Kritik am Verfassungsschutz :
Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für Verfassungsfeinde

Von Thomas Haldenwang
Lesezeit: 4 Min.
Verfasssungsschutzpräsident Thomas Haldenwang
Ist der Verfassungsschutz zu präsent in den Medien? Und handelt er als „Gesinnungspolizei“? Nein. Denn die Meinungsfreiheit hat Grenzen, die verteidigt werden müssen. Ein Gastbeitrag.

In der letzten Zeit tauchen im öffentlichen Diskurs immer wieder Schlagzeilen und Beiträge auf, in denen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und seine Arbeit infrage gestellt werden. Es ist die Rede von einer „Gesinnungspolizei“, einer „Sprachpolizei“ oder auch von einem „Regierungsschutz“. Politische Meinungen würden „auf Weisung“ hin als extremistisch diskreditiert, sobald sie vom politischen und gesellschaftlichen Mainstream abweichen oder Regierungshandeln beziehungsweise die Arbeit demokratischer Parteien kritisieren.

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