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Videokameras : Berliner Testlauf mit Gesicht

  • -Aktualisiert am

Bild: dpa

In Berlin hat am Dienstag der Testlauf für die Gesichtserkennung per Videokamera begonnen. Bundesinnenminister de Maizière erhofft sich mehr Sicherheit, Datenschützer laufen Sturm.

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          Der erste Tag des Modellversuchs zur automatisierten Gesichtserkennung war der Tag der Kritiker. Erst kam der Deutsche Anwaltverein mit dem Vertreter einer Firma, die beim Modellversuch nicht zum Zuge gekommen war, dann demonstrierte der Verein „Freiheit statt Angst“. Tags zuvor hatte sich die Berliner Datenschutzbeauftragte mahnend zu Wort gemeldet. Am Dienstag, als der Modellversuch begann, erinnerte der Bundestagsabgeordnete Frank Tempel (Linkspartei) an entsprechende Kritik der Datenschutzbeauftragten des Bundes.

          Der Gesichtserkennungs-Versuch am großen Berliner Bahnhof Südkreuz – ihn nutzen etwa 160.000 Fahrgäste am Tag, dort halten Regional- und Fernzüge sowie die Ringbahn und die Nord-Süd-S-Bahnen – ist eine Kooperation des Bundesinnenministeriums, der Bundespolizei, des Bundeskriminalamts und der Bahn. Er ist auf sechs Monate befristet. Ausschließlich namentlich bekannte Freiwillige sollen in dieser Zeit von den drei Kameras im Bahnhof „erkannt“ werden. Drei Hersteller solcher Systeme wurden für den Versuch am Südkreuz ausgewählt.

          Mehr als 200 Personen, die den Bahnhof Südkreuz regelmäßig nutzen, wurden für den Test fotografiert. Aus diesen Fotos speist sich die Datenbank des Versuchs. Die Teilnehmer tragen einen kleinen Funksender im Scheckkartenformat, damit die Bundespolizei erkennt, wer von ihnen tatsächlich im Bahnhof war. Die Teilnehmer erhalten einen Einkaufsgutschein. Getestet wird, ob die Kameras die richtigen Personen zuverlässig erkennen können, und ob es vertretbar wenige Fehlalarme gibt. Im Bahnhof ist markiert, wo die Kameras Aufnahmen machen, so dass Passanten die Wahl haben, ihnen auszuweichen.

          „Öffentliche Plätze müssen sicher sein“

          Über die jetzt begonnene Gesichtserkennung hinaus sollen die Videosysteme auf ihre Fähigkeit geprüft werden, bestimmte „Gefahrenszenarien“ zu erkennen und auf sie zu reagieren. Am Boden liegende Personen oder verdächtige Gegenstände sollen einmal automatisch erkannt und gemeldet werden. Dieser Teil des Versuchs soll später stattfinden. „Unsere öffentlichen Plätze müssen sicher sein“, erklärte Innenminister Thomas de Maizière (CDU) am Dienstag. Videoüberwachung leistet seiner Ansicht nach einen wichtigen Beitrag dazu, weil sie abschrecke und bei der Aufklärung von Straftaten helfen könne. Sie erhöhe das „Sicherheitsbefinden“ der Bürger.

          „Der technische Fortschritt“, sagte der Innenminister, „darf bei unseren Sicherheitsbehörden nicht Halt machen. Gute Polizeiarbeit braucht mehr als Personal und Befugnisse. Sie braucht auch gute Ausrüstung und intelligente Technik“. Am 24. August wird de Maizière den Bahnhof Südkreuz besuchen und dann die dort verwendete Gesichtserkennungs-Technik offiziell vorstellen.

          Anwaltverein befürchtet Überwachung ohne Rechtsgrundlage

          Der Deutsche Anwaltverein wandte sich am ersten Tag des Testbetriebs nicht gegen diesen, sondern „gegen den späteren Einsatz der Gesichtserkennung im Echt-Betrieb“. Anders als de Maizière rechnet der Verband nicht mit einem höheren Sicherheitsempfinden durch diese Art von Videoüberwachung, sondern mit einem „nicht hinnehmbaren Gefühl des Überwachtwerdens und der Einschüchterung“. Sie sind der Auffassung, dass es „keine Rechtsgrundlage“ für die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Orten gibt.

          Andrea Voßhoff, die Datenschutzbeauftragte, erklärte den Test trotz grundsätzlicher Bedenken gegen den Einsatz von biometrischen Erkennungssysteme für akzeptabel. Erst wenn die Gesichtserkennung im „Echt-Betrieb“ praktiziert würde, „wäre dies ein erheblicher Grundrechtseingriff“. Christopher Lauer, der frühere Abgeordnete der Piratenpartei im Berliner Abgeordnetenhaus und jetziges SPD-Mitglied, verspricht sich nichts von der Gesichtserkennung: „Der kriminalistische Nutzen ist gleich Null.“ Bei drei Millionen Passagieren am Tag würde schon eine gering erscheinende Fehlerquote von eins zu einer Millionen in Berlin zu drei Fehlalarmen am Tag führen. Ginge es nach der „nutzlosen Überwachungstechnik“, sagte Lauer, müsste London „die sicherste Stadt der Welt sein“. Das sei aber nicht der Fall. Auf Londons viele Überwachungskameras verwies auch der Linke-Abgeordnete Tempel. Seiner Ansicht nach ist „der Einsatz von Polizisten vor Ort“ das wirksamste Mittel, um Straftaten vorzubeugen.

          Abschreckung oder Animation?

          Eine von der CDU unterstützte Berliner Bürgerinitiative fordert dagegen mehr Videokameras an öffentlichen Orten der Stadt, an denen es – wie etwa am Alexanderplatz – häufig zu Gewalttaten gekommen ist. Mit Hilfe guter Fotos von körperlichen Angriffen auf Menschen ist es in der Vergangenheit gelungen, die Täter zu identifizieren. Aber die Bilder könnten auch Nachahmer zu ähnlichen Taten animiert haben. So folgte ein psychisch schwer kranker Russe kürzlich dem Vorbild eines inzwischen verurteilten Bulgaren, der eine ihm unbekannte Passantin in der U-Bahn mit Schlägen eine Treppe hinab geprügelt hatte.

          Die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk warnte: „Verfahren zur biometrischen Gesichtserkennung greifen tief in die Persönlichkeitsrechte von Menschen ein.“ Wer sie nutze, müsse sich „des besonders hohen Schutzwerts biometrischer Daten bewusst sein“. Denn mit Hilfe der automatischen Gesichtserkennung könnten Passanten nicht nur beobachtet, sondern auch identifiziert werden: „Diese Technik birgt ein enormes Missbrauchsrisiko.“

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