Terrorzelle NSU : Ein überschaubares Riesenverfahren
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Oberlandesgericht in München: Hier wird der Prozess gegen Beate Zschäpe stattfinden Bild: REUTERS
Sebastian Edathy empört sich über den angeblich zu kleinen Saal für den NSU-Prozess im Oberlandesgericht München. Dabei gibt es für die Raumwahl durchaus überzeugende Argumente.
Nein, Herr Edathy habe mit ihm noch nicht das Gespräch gesucht, sagte Karl Huber, Präsident des Oberlandesgerichts München, am Freitag. Dafür habe er ausführlich mit dem türkischen und dem griechischen Generalkonsul gesprochen. Beiden habe er die besonderen Bedingungen geschildert, unter denen das NSU-Verfahren stattfinden werde. Der türkische Generalkonsul habe sich sehr für die ausführlichen Informationen bedankt. Von Verstimmung könne keine Rede sein.
Wenn Karl Huber an diesem Freitag im Sitzungssaal A 101 des Oberlandesgerichts in einer Pressekonferenz über Umbauten, Platzreservierungen und Gefährdungslagen für den NSU-Prozess spricht, ist ihm die Verärgerung über die Kritik von Bundespolitikern an der Vorbereitung des Gerichts anzumerken. Politiker von SPD und Grünen hatten zuvor das Festhalten an dem „zu kleinen“ Saal gerügt. Und Sebastian Edathy (SPD), Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses, hatte es in der „Süddeutschen Zeitung“ einen Affront genannt, dass das Gericht für den türkischen Botschafter und den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des türkischen Parlaments keinen Platz reservieren wird. Dass sie womöglich zusammen mit Rechtsradikalen in der Schlange stehen müssten, sei nicht vertretbar.
Karl Huber zeigte sich verwundert darüber, dass seitens des NSU-Untersuchungsausschusses bei einem Besuch in Ankara große Hoffnung auf reservierte Plätze gemacht worden sei. „Es ist die Entscheidung des Vorsitzenden, keine Platzreservierung außer für die Presse zuzulassen. Ob das so bleibt, weiß man nicht.“ Der Grundsatz der Öffentlichkeit müsse gewährleistet werden, eine Platzreservierung könne einen Revisionsgrund schaffen. Ziel des Gerichts sei jedoch ein revisionssicheres Verfahren.
Zumal bei einem Verfahren, das in seinen Dimensionen, wie Huber erläuterte, noch über den RAF-Prozess hinausgehen wird: 71 Nebenkläger, 49 Nebenklagevertreter, fünf Angeklagte, 12 Verteidiger, fünf Bundesanwälte, fünf Berufsrichter, zwei Ergänzungsrichter, Dutzende Zeugen und Sachverständige und eine geschätzte Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren. Bei diesen Ausmaßen müsse penibel darauf geachtet werden, Verfahrensfehler, die einen Revisionsgrund darstellen könnten, zu vermeiden.
Nebenkläger wollen Angeklagten ins Gesicht sehen
Dazu gehört auch die Auswahl eines geeigneten Saales. Hier, so Huber, kollidierten die Wünsche der Öffentlichkeit mit den Vorgaben des Gerichts für ein „ordnungsgemäßes und beherrschbares“ Verfahren. Alles, was in die Größenordnung von 600 oder sogar 1000 Plätze gehe, sei für das Gericht nicht mehr zu kontrollieren. „Und dann passieren die Fehler, dann können Urteile aufgehoben werden.“ Im Münchner Sitzungssaal A101, in dem vom 17. April an gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte verhandelt wird, sind für die Nebenkläger samt Anwälten etwa 110 Plätze vorgesehen. Für Journalisten und Öffentlichkeit stehen weitere 110 Plätze zur Verfügung. Der Rest ist für Gericht, Bundesanwälte, Angeklagte, Verteidiger, Sachverständige, Dolmetscher und Techniker vorgesehen.
Es seien auch nicht allein die Sitzplätze, sagt Huber. „Wir brauchen gesicherte Haftzellen für die Angeklagten, Rückzugsräume für die Nebenkläger, Aktenlagerräume, Besprechungszimmer für Gericht und Staatsanwaltschaft und Aufenthaltsräume für die Einsatzkräfte der Polizei. Dann hat man noch keine Gepäckdurchleuchtungsanlage und noch keine Sicherheitsschleuse.“ Auch eine Videoübertragung des Verfahrens in einen anderen Raum - wie es zum Beispiel in Oslo praktiziert wurde - komme nicht in Frage, da es gegen deutsches Recht verstoße.
Besonders kritisierte Huber, dass nur auf den zu wenigen Plätzen beharrt werde. „Niemand berücksichtigt die Gefährdungslage.“ Nach einer Einschätzung durch das Landeskriminalamt sei das Thema „ganz, ganz wichtig“. Auch das habe die Wahl des Saales beeinflusst. Es werde außerdem darauf zu achten sein, dass die Nebenkläger unbehelligt von Rechtsradikalen blieben. „Die Belange der Nebenkläger liegen uns besonders am Herzen.“ So wird im Gerichtssaal die Anklagebank umgebaut, um einem großen Wunsch der Opferangehörigen Rechnung zu tragen: Sie werden nun den Angeklagten direkt ins Gesicht schauen können.