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Terror-Unterstützung : Bewährungsstrafen für Überweisungen an IS

  • Aktualisiert am

Kämpfer des IS im Jahr 2014 im Irak (Symbolbild) Bild: AFP

Rund 27.000 Euro soll eine Familie an eine Verwandte überwiesen haben, die sich dem IS angeschlossen hatte. Für Richter in Hamburg ist das Terrorfinanzierung. Mit dem Urteil bleiben sie hinter der Forderung der Staatsanwälte zurück.

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          Das Hamburger Oberlandesgericht hat eine syrische Familie wegen Überweisungen an eine zur Dschihadistenmiliz „Islamischer Staat“ (IS) ausgereiste Verwandte zu Bewährungsstrafen zwischen neun und 18 Monaten verurteilt. Die Richter sahen es nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Mittwoch als erwiesen an, dass die Angeklagten im Alter zwischen 29 Jahren und 55 Jahren dadurch rund 27.000 Euro für die Miliz gesammelt hatten.

          Bei den vier Beschuldigten handelte es sich um die Eltern sowie einen Sohn und eine Tochter. Laut Anklage hoben sie Geld von eigenen Konten ab, verkauften Schmuck und nahmen Spenden von anderen entgegen. Das Geld schickten sie dann im März 2017 über Mittelsmänner durch das informelle sogenannte Hawala-Banksystem zu einer Verwandten, die sich im Jahr davor in Syrien dem IS angeschlossen hatte.

          Damit machten sie sich nach Überzeugung des Gerichts der Unterstützung einer ausländischen Terrororganisation schuldig. Die Hamburger Generalstaatsanwaltschaft forderte für die Angeklagten teilweise Haftstrafen von mehr als zwei Jahren, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Die Verteidigung verlangte in ihren Plädoyers für alle vier Beschuldigten Bewährungsstrafen.

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