Hagener Synagoge : 16 Jahre alter Syrer kommt in Untersuchungshaft
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Polizisten bewachen die Synagoge in Hagen. Bild: dpa
Der Sechzehnjährige, der im Verdacht steht, einen Anschlag auf die Synagoge in Hagen geplant zu haben, hatte wohl Kontakt zum „Islamischen Staat“. Nun muss er in Haft.
Im Fall des mutmaßlichen Anschlagsplans auf die Synagoge in Hagen kommt ein 16 Jahre alter Syrer in Untersuchungshaft. Das hat ein Haftrichter des Hagener Amtsgerichts entschieden, wie die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft am Freitagabend mitteilte. Die Ermittler hatten am Freitag Haftbefehl gegen den Jugendlichen beantragt. Wie es aus Sicherheitskreisen hieß, hat der Sechzehnjährige in einer Vernehmung zugegeben, sich im Messengerdienst Telegram mit einem Chatpartner zum Thema Bombenbau unterhalten zu haben. Der Jugendliche soll aber bestritten haben, mit Plänen für einen Anschlag befasst gewesen zu sein.
Bei dem Kontaktmann soll es sich um einen den Geheimdiensten bekannten Angehörigen der Terrorvereinigung „Islamischer Staat“ (IS) gehandelt haben. Deshalb habe es für den schnellen Zugriff und die unverzügliche Sicherung der Hagener Synagoge mit einem Polizeigroßaufgebot gute Gründe gegeben, hieß es aus Sicherheitskreisen. Der Vater und zwei Brüder des Sechzehnjährigen waren schon am Donnerstagabend wieder auf freien Fuß gesetzt worden, nachdem die Polizei bei der Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung keine Bombenbauteile gefunden hatte.
Die deutschen Sicherheitsbehörden hatten am Mittwoch von einem ausländischen Geheimdienst einen sehr konkreten Hinweis bekommen, dass zum höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur ein dschihadistisch motivierter Anschlag auf die Synagoge im westfälischen Hagen drohen könnte. Der Geheimdienst war auf das Chat-Verhalten des jungen Syrers aufmerksam geworden.
Der Anwalt des Jugendlichen hatte der Deutschen-Presse Agentur am Freitagvormittag gesagt, er rechne nicht damit, dass gegen seinen Mandanten Haftbefehl erlassen werde. „Es hat sich kein Tatvorwurf erhärtet, der das rechtfertigen würde“, sagte Ihsan Tanyolu. Zu Einlassungen seines Mandanten in dessen Vernehmung wollte sich der Strafverteidiger nicht äußern.