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Baden-Württemberg : Mehr Corona-Tests an Schulen

So sieht es im Ernstfall aus: Mitarbeiter des Gesundheitsamts Münster bereiten sich am 20. Mai auf eine Testung sämtlicher Schüler und Lehrer einer Hauptschule im nordrhein-westfälischen Münster-Wolbeck vor. Bild: dpa

Baden-Württemberg bietet Erziehern und Lehrern kostenlose Corona-Tests an. Im Infektionsfall sollen sich sogar alle Personen einer Einrichtung testen lassen können.

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          Immer mehr Bundesländer gehen dazu über, Lehrer und Erzieher auf das neuartige Coronavirus zu testen, wenn sie das möchten. Begonnen hatte damit Sachsen, nun hat sich auch Baden-Württembergs Kultusministerium mit dem Sozialministerium auf eine Teststrategie geeinigt. Das gesamte Personal an Schulen und Kindergärten kann sich von Mitte August bis Ende September zwei Mal freiwillig testen lassen. Das gilt für Erzieher, Lehrkräfte, aber auch Hausmeister, Schulsekretärinnen, Personal in Kantinen oder anderen schulischen Einrichtungen. Auf diese Weise will das Land eine Wissensgrundlage für das kommende Schuljahr und die Infektionslage unter Ferienrückkehrern gewinnen.

          Heike Schmoll
          Politische Korrespondentin in Berlin, zuständig für die „Bildungswelten“.

          „Dieser Einstieg in freiwillige Testmöglichkeiten für die Beschäftigten in Kitas und Schulen ist mir im Zuge der Öffnung der Schulen und Kitas ein sehr wichtiges Anliegen gewesen“, sagte Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann (CDU). „Wir sind zufrieden, dass wir das Sozialministerium hiervon überzeugen konnten.“ Die Kosten für die Tests trägt das Land.

          Außerdem bietet Baden-Württemberg im Fall einer Corona-Infektion in einer Einrichtung an, dass sich alle dort anwesenden Personen freiwillig testen lassen können, unabhängig davon, ob sie zuvor unmittelbar in Kontakt mit der infizierten Person standen oder nicht. Das ist eine erweiterte Teststrategie, die weit über die eigentlichen Kontaktpersonen hinausgeht und wichtige Aufschlüsse über die Verbreitung von Infektionen an Schulen und Kitas geben kann.

          Schließlich soll nach den Sommerferien an den weiterführenden Schulen von Klasse fünf an die Pflicht gelten, außerhalb des Unterrichts eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen – auf dem Schulgelände und im Schulgebäude, etwa auf den Fluren, auf dem Schulhof und auf Toiletten. „Damit kommen wir einer berechtigten Forderung der Lehrerverbände nach“, sagte Eisenmann.

          Für sie seien das drei wichtige Bausteine, um den Regelbetrieb unter Pandemie-Bedingungen gerade auch an den weiterführenden Schulen möglichst sorgenfrei wiederaufnehmen zu können. Klar sei aber, solange es keinen Impfstoff gebe, bleibe leider ein Restrisiko, sich anzustecken – in Schulen wie in anderen Lebensbereichen auch. „Wir werden das Infektionsgeschehen weiter ganz genau beobachten und über das Vorgehen zum Schutz des Personals an Schulen und Kindertageseinrichtungen im Herbst erneut entscheiden“, kündigte Eisenmann an.

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