
Streit über Sterbehilfe : Schäubles Unbehagen
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Hilfe im Sterben oder Hilfe zum Sterben? Das Diakoniekrankenhaus in Halle/Saale Bild: Daniel Pilar
Die evangelischen Theologen, die für den multiprofessionell assistierten Suizid eintreten, haben das Recht auf ihrer Seite. Und sie wissen, was sie wollen, Schäubles Unbehagen hin oder her.
Von einem „leichten Unbehagen“ sprach Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble jüngst im Blick auf die Debatte über den assistierten Suizid. Beschlichen hat den altgedienten CDU-Politiker das ungute Gefühl aber nicht ob des Plädoyers namhafter Repräsentanten der evangelischen Kirche, in kirchlich-diakonischen Einrichtungen die Möglichkeit zu schaffen, multiprofessionell assistierten Suizid zu begehen.
Seine Einlassung richtete sich gegen jene Instanz, die vor Jahresfrist das Verbot gewerbsmäßiger, auf Wiederholung angelegter Suizidassistenz für nichtig erklärt hatte: das Bundesverfassungsgericht. Diesem hielt Schäuble vor, sich durch „Herausarbeitung eines neuen Grundrechtsverständnisses“ über den parteiübergreifenden Willen des Gesetzgebers hinweggesetzt zu haben. So viel Kritik an Richterrecht war selten.
Doch selbst wenn man in das Schäuble’sche Verdikt auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Frühjahr 2017 einbezöge, in der Selbsttötung zu einer therapeutischen Handlung umdefiniert wurde, so bringt kein Parlamentsbeschluss dieses höchstrichterliche Recht mehr aus der Welt.
Der Bundestag ist vielmehr gehalten, ein Konzept für den Schutz des Lebens zu entwickeln, diesmal nicht an seinem Anfang, sondern an seinem Ende. Doch von substantiellen Vorarbeiten ist nichts zu sehen. Die evangelischen Theologen wissen immerhin, was sie wollen – und haben das Recht auf ihrer Seite.

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
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