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Streit über Rechtsgrundlage : Altmaier will Einigung über Institut für Menschenrechte

  • -Aktualisiert am

Die Grundsätze seiner Arbeit hat das Institut für Menschenrechte auch an den Wänden seiner Räumlichkeiten in Berlin stehen. Bild: dpa

Seit Jahren wird in Berlin über eine gesetzliche Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte gestritten. Nun droht der Verlust des internationalen Status und damit des Rederechts im UN-Menschenrechtsrat.

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          Der seit Jahren andauernde Streit über die Rechtsgrundlage des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) könnte im letzten Moment noch beigelegt werden. Kanzleramtsminister Peter Altmaier (CDU) will in den nächsten Tagen in einem Gespräch mit den Beteiligten nach einer Lösung suchen. Das erfuhr diese Zeitung aus Koalitionskreisen. Die Gründung des in Berlin ansässigen Instituts war im Jahr 2000 von allen Fraktionen des Bundestages beschlossen worden. Grundlage für das deutsche sowie die Menschenrechtsinstitute anderer Staaten sind die sogenannten Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993. Sie schreiben vor, dass die nationalen Institute eine verfassungsmäßige oder eine gesetzliche Grundlage haben. Das DIMR hat nichts von beidem. Berlin zögert die Verabschiedung eines Gesetzes schon so lange hinaus, dass das Institut im März seinen bisherigen Status und damit nicht nur Reputation, sondern auch Mitwirkungsrechte in internationalen Gremien verlieren könnte.

          Eckart Lohse
          Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin.

          Die nationalen Institute bekommen vom International Coordinating Committee (ICC) ihren Status zugesprochen. Der A-Status ist der höchste. Er gewährt etwa das Rederecht im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen. Obwohl ein Gesetz fehlt, wurde dem DIMR bisher der A-Status zugesprochen. Bei der Neubewertung Ende März dürfte die Geduld des ICC jedoch vorbei sein. Das wäre nicht nur deswegen unangenehm für Deutschland, weil es seine Außenpolitik gern mit menschenrechtlichen Argumenten begründet. Vielmehr ist seit Januar auch noch der deutsche Diplomat Joachim Rücker Präsident des Menschenrechtsrates. Der Bundespräsident persönlich hatte ihm dazu gratuliert.

          Da schon Union und FDP sich in der vorigen Legislaturperiode nicht auf ein Gesetz einigen konnten, hatten Union und SPD Ende 2013 in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass sie diesen Missstand beseitigen wollten. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte im vorigen Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt. Er stieß jedoch auf Widerstand in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Besonders die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte in der Unionsfraktion, Erika Steinbach (CDU), hat Bedenken.

          In einem Positionspapier der Unionsfraktion wird unter anderem bemängelt, dass das DIMR bisher „fast ausschließlich“ auf Menschenrechtsverletzungen im Inland schaue. Schon im Dezember vorigen Jahres hatte Steinbach gefordert, das Institut solle sich „noch intensiver mit Menschenrechtsverstößen im Ausland“ befassen. Im DIMR wird vermutet, Steinbach wolle, dass sich das Institut vor allem mit Menschenrechtsverletzungen im Ausland befasse.

          Auch wird in dem Unionspapier kritisiert, dass Maas die bisherige Rechtsform des Deutschen Instituts für Menschenrechte, nämlich die eines eingetragenen Vereins, erhalten wolle. Man habe „große verfassungsrechtliche Bedenken“, dass sich diese „sogenannte Vereinslösung“ so in ein Gesetz gießen ließe, dass damit dauerhaft ein Höchstmaß an Stabilität, Sicherheit und Unabhängigkeit im Sinne der Pariser Prinzipien sichergestellt wäre. Die Union bevorzugt die Form einer „rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts“.

          Bislang ist nicht bekannt, mit welchem Vorschlag Altmaier eine Einigung herbeiführen will. Die Grünen haben unterdessen am Donnerstag angekündigt, einen eigenen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Inhaltlich entspricht er dem von Justizminister Maas. Nach Auskunft des menschenrechtspolitischen Sprechers der Grünen-Fraktion, Tom Koenigs, soll am 27. Februar im Plenum über den Antrag seiner Fraktion debattiert werden. Um noch rechtzeitig vor der Zusammenkunft des ICC Ende März beschlossen zu werden, müsse der Entwurf der Grünen spätestens am 4. März im Bundestag verabschiedet werden, sagte Koenigs. Er beklagte, dass die von seiner Fraktion geforderte inhaltliche Diskussion im Menschenrechtsausschuss des Bundestages von den Koalitionsfraktionen immer wieder von der Tagesordnung genommen worden sei.

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