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Stiko-Empfehlungen : Wer wann geimpft werden soll

In der Frankfurter Festhalle wird ein Impfzentrum eingerichtet Bild: Frank Röth

Die Fachleute der Ständigen Impfkommission legen verbindliche Empfehlungen fest, wer wann gegen Corona immunisiert werden kann. Vorrang haben Menschen, die älter als 80 Jahre sind, und besonders gefährdete Berufsgruppen.

          3 Min.

          Kurz bevor Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an diesem Freitag die Rechtsverordnung unterschreiben will, in der geregelt wird, wer die Corona-Impfung zuerst bekommen soll, hat die Ständige Impfkommission (Stiko), die am Robert-Koch-Institut angesiedelt ist, entsprechende Empfehlungen dazu vorgelegt. Diese sehen vor, jeden Bürger einer von insgesamt sechs Stufen zuzuordnen.

          Kim Björn Becker
          Redakteur in der Politik.

          Auf der ersten Stufe, die über die höchste Priorität verfügt, stehen Bewohner von Altenheimen sowie alle Personen, die älter sind als 80 Jahre. Diese sollten „zu Beginn der Impfaktionen geimpft werden“, wie die Stiko ausführt. Zudem hat medizinisches Personal mit sehr hohem Infektionsrisiko oder mit Kontakt zu besonders gefährdeten Gruppen Vorrang. Auch das Personal in der ambulanten oder stationären Altenpflege zählt zu dieser Stufe. „Der alles entscheidende Risikofaktor für eine schwere Covid-19-Erkrankung ist das hohe Alter“, sagte Thomas Mertens, der Vorsitzende der Stiko. „Modellrechnungen zeigen, dass durch die Impfung dann die meisten schweren Erkrankungen und Todesfälle verhindert werden, wenn die Impfung zuerst Menschen ab 80 Jahren angeboten wird.“

          Für Schwangere nicht empfohlen

          Sollte der Impfstoff weiterhin knapp sein, sollen der Reihe nach die Personengruppen, die zu den weiteren fünf Stufen zählen, geimpft werden. Wann von einer Stufe zur nächsten gewechselt werde, solle „lokal entschieden werden und richtet sich nach der Verfügbarkeit der Impfstoffe“, schreibt die Stiko. Zu Stufe zwei zählen Senioren im Alter von 75 bis 79 Jahren, medizinisches Personal mit hohem Infektionsrisiko und Menschen mit Down-Syndrom. Zudem zählen Demenzkranke sowie geistig Behinderte sowie jegliches Personal, das sich um diese Personen kümmert, dazu.

          Auf Rang drei folgen Personen im Alter von 70 bis 74 Jahren, Organtransplantierte sowie Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen. Zudem werden Bewohner und Mitarbeiter in Gemeinschaftseinrichtungen dazu gezählt sowie enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Pflegebedürftigen und Personen mit hohem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs. Auch medizinisches Personal mit mittlerem Ansteckungsrisiko sowie Mitarbeiter der Gesundheitsämter zählen dazu. Schwangere selbst stehen nicht auf der Liste der Fachleute, da die Impfung gegen Corona für Schwangere nicht empfohlen wird.

          Unter Stufe vier fallen sodann Personen im Alter von 65 bis 69 Jahren sowie Patienten mit Vorerkrankungen mit mittlerem Risiko einschließlich deren „engste“ Kontaktpersonen. Auch Lehrer und Erzieher zählen dazu. Auf Stufe fünf folgen Personen, die zwischen 60 und 64 Jahre alt sind, Beschäftigte im Einzelhandel, Berufsgruppen der kritischen Infrastruktur sowie Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit. Auch medizinisches Personal mit geringem Ansteckungsrisiko zählt dazu.

          Alle Personen, die jünger als 60 Jahre sind und keiner anderen Gruppe zugeordnet werden können, zählen zu Stufe sechs und bekommen die Impfung zum Schluss.

          Auf diese Weise soll es gelingen, die Corona-Pandemie so gut wie möglich in den Griff zu bekommen. „Mittelfristig ist es das Ziel, allen Menschen einen gleichberechtigten Zugang zu einer Impfung gegen Covid-19 anbieten zu können“, heißt es in der Empfehlung der Stiko, die am Donnerstagnachmittag veröffentlicht wurde. Da es zu Beginn jedoch einen Mangel an Impfdosen geben werde, „sollten diese dafür genutzt werden, möglichst schnell die Anzahl an Sterbefällen und schweren Krankheitsverläufen zu senken“.

          Kleine Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf

          In ihren veröffentlichten Empfehlungen sind die Fachleute nur leicht von einem ersten Entwurf abgewichen, der Anfang Dezember öffentlich bekannt wurde. Auch in dem Entwurf ging die Stiko von sechs Stufen aus, die Verteilung der Altersgruppen auf diese Gruppen blieb konstant. Neu in Stufe zwei aufgenommen wurden Personen mit Down-Syndrom, da diese laut wissenschaftlicher Daten ein hohes Risiko tragen, schwer an Covid-19 zu erkranken. Auch wurden enge Kontaktpersonen sowie Pflegende von Personen mit hohem Risiko neu in Gruppe drei aufgenommen. Zuvor war kritisiert worden, dass zum Beispiel pflegende Angehörige nur unzureichend berücksichtigt worden seien.

          Grundsätzlich rät die Stiko in ihren abschließenden Empfehlungen vom Donnerstag, dass eine begonnene Impfserie aus zwei Einzeldosen stets mit dem gleichen Produkt beendet werden müsse. Wenn zwischenzeitlich andere Impfstoffe neben dem Präparat von Biontech und Pfizer zugelassen werden sollten, sollen Personen keine unterschiedlichen Impfstoffe verabreicht bekommen. „Die Vervollständigung der Impfserie bei Personen, die bereits die erste der beiden notwendigen Impfdosen erhalten haben, hat Priorität vor dem Beginn der Impfung neuer Personen, die noch keine Impfung erhalten haben“, rät die Stiko. Dafür solle entsprechend viel Impfstoff zurückgelegt werden.

          Die Fachleute haben nach eigenen Angaben keine Hinweise darauf, dass eine bereits durchlittene Infektion mit dem Coronavirus ein Risiko bei der Impfung darstellt. Deshalb sei es nicht nötig, Impflinge zuvor auf eine vergangene Infektion zu testen. Allerdings will sich die Stiko nicht zu der Frage festlegen, ob Personen, die eine Infektion nachweislich durchgemacht haben, nochmals geimpft werden sollen. „Nach überwiegender Expertenmeinung“ sollten Personen mit durchgemachter Infektion „zunächst nicht geimpft werden“, heißt es in den Empfehlungen.

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