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Enkel siegen vor Gericht : Stiftung darf sich nicht mehr Stresemann-Stiftung nennen

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Der Vorsitzende der bisherigen Gustav-Stresemann-Stiftung, Rainer Groß und Erika Steinbach auf dem AfD-Bundesparteitag in Augsburg (Archivfoto) Bild: dpa

Das Berliner Landgericht untersagt der Stresemann-Stiftung sich nach dem Friedensnobelpreisträger zu benennen. Damit ist auch eine Umbenennung der AfD-nahen Erasmus-Stiftung vom Tisch.

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          Eine Stiftung stark konservativer Prägung darf nicht mehr den Namen des früheren Reichskanzlers Gustav Stresemann tragen. Stresemanns Enkel setzten sich am Dienstag mit einer entsprechenden Klage vor dem Berliner Landgericht durch. Damit sei es der Gustav-Stresemann-Stiftung verboten, weiter den Namen des Friedensnobelpreisträgers zu nutzen, erklärte der Klägeranwalt Christian Schertz. Nach seinen Worten ist damit auch eine Umbenennung der AfD-nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung in Stresemann-Stiftung vom Tisch.

          Im vergangenen Jahr hatte die AfD die von Erika Steinbach geleitete Erasmus-Stiftung offiziell als parteinahe Stiftung anerkannt. Sie setzte sich bei einem Parteitag in Augsburg gegen die konkurrierende Stresemann-Stiftung durch. Gleichzeitig sollte geprüft werden, ob die nach dem Humanisten Erasmus von Rotterdam benannte Einrichtung später doch noch in Gustav-Stresemann-Stiftung umgetauft werden kann. Die Nachkommen des früheren nationalkonservativen Reichskanzlers lehnen dieses Vorhaben allerdings ab.

          Nach Angaben der verklagten Stiftung und eines „Tagesspiegel“-Reporters erklärte das Gericht, der Namensgebrauch schaffe eine „Zuordnungsverwirrung“. Auf „einen knebelnden Vergleich“ habe sie sich nicht eingelassen, erklärte die beklagte Seite weiter. In einer schriftlichen Erklärung kündigte sie an: „Die Gustav-Stresemann-Stiftung e.V. wird die Verteidigung ihrer Rechte fortsetzen.“

          Nach Ansicht der von Schertz vertretenen Enkel Walter und Christina Stresemann widerspricht die Politik der AfD den Idealen Stresemanns. Deshalb waren sie vor Gericht gezogen.

          Die parteinahen politischen Stiftungen leisten einen Beitrag zur politischen Bildung, beispielsweise durch Veröffentlichungen und Stipendien, und werden überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanziert. Zu den bundesweiten Stiftungen gehören bisher die SPD-nahe Friedrich-Ebert-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung der CDU, die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne) und die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke).

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