Die Autonomie frisst ihre Kinder
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Andreas Voßkuhle, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzender des Zweiten Senats, verkündet das Sterbehilfeurteil am 26. Februar 2020. Bild: EPA
Das Bundesverfassungsgericht kann sich nicht von ethischen Maßstäben leiten lassen. Trotzdem hat es einen großen Schritt in die falsche Richtung getan.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung gemäß § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt. Dies ist im Sinne der Menschenwürde ein großer und in seinen Folgen unabsehbarer Schritt in die falsche Richtung.
Warum? Es kann hier nicht um ethische Regeln gehen, die sich aus weltanschaulichen Vorgaben ergeben, die unser Staat nicht teilt. Es mag stimmen, dass das Leben eine unverfügbare Gabe ist, die, so wenig wie sie selbst erworben werden kann, eigenmächtig weggegeben werden darf. Aber dieses Argument ist keines, das auf der rechtlichen Ebene Gültigkeit erlangen kann, so sehr es ethisch stimmen könnte. Es ist eben nicht alles, was ethisch richtig ist, auch rechtlich geboten, und nicht alles, was ethisch falsch ist, rechtlich verboten.
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