Ein folgenreiches Urteil
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Ein wegweisendes Urteil? Am 26.02.2020 hatte das Bundesverfassungsgericht das Verbot der gewerbsmäßigen Sterbehilfe für verfassungswidrig erklärt. Bild: dpa
Der Bundestag steht bei der Regelung der Sterbehilfe vor einer schweren Aufgabe. Auch nach der Karlsruher Entscheidung sind die nächsten Schritte nicht ohne Weiteres vorgegeben.
Vieles schien klar, als das Bundesverfassungsgericht kürzlich über Suizidhilfe urteilte. Unwillkürlich wurden Empörung und Begeisterung über das neue „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ laut. Wesentliche Fragen sind aber auch nach dem Urteil offen. Das betrifft etwa dessen Verhältnis zu einer früheren Gerichtsentscheidung, wonach schwerkranke Menschen gegenüber dem Staat sogar einen Anspruch auf Suizidbeihilfe haben. Bis heute verhindert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Umsetzung des Urteils – bislang unter Berufung auf das ausstehende Urteil des Verfassungsgerichts.
Dort hatten suizidwillige Menschen, Sterbehilfevereine und Ärzte geklagt. Sie richteten sich gegen das Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe, mit dem sich der Gesetzgeber vor allem gegen Sterbehilfevereine wandte. Ende Februar kippte das Gericht die Norm; das „Recht auf selbstbestimmtes Sterben“ entwickelte der Zweite Senat aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schließe die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen und Hilfe in Anspruch zu nehmen, sagte der Präsident des Verfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, bei der Verkündung des Urteils. Darin stellen die Richter klar: „Dieses Recht besteht in jeder Phase menschlicher Existenz.“
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