Streit um das Haus am See
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Streitobjekt mit Seeblick: Die ehemalige Villa von Hans Albers im Feldafinger Ortsteil Garatshausen am Starnberger See Bild: SZ
Vor 50 Jahren kaufte der Freistaat Bayern ein Anwesen, auf dem einst Hans Albers und seine Partnerin lebten. Es sollte für die Allgemeinheit geöffnet werden, jetzt will es die TU München nutzen. Aber es gibt Widerstand.
In der bayerischen Verfassung von 1946 wird der Zugang der Allgemeinheit zu den Naturschönheiten garantiert. Gerade dort jedoch, wo Bayern besonders schön ist, an seinen Seen, ist das wegen privater Besitzstände und -strände oft nur spärlich verwirklicht. Insofern klang es vielversprechend, als der Freistaat 1971 ein stattliches Grundstück am Starnberger See erwarb, und zwar „für öffentliche Erholungszwecke“.
Das geht aus dem Kaufvertrag hervor, der der F.A.Z. vorliegt. Geschlossen wurde er zwischen dem Freistaat, vertreten durch die Bayerische Schlösserverwaltung, und der vormaligen Eigentümerin Hansi Burg.
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