Spendenaffäre : FDP zu Millionen-Strafzahlung verurteilt
- Aktualisiert am
Jürgen Möllemann am 14. Mai 2003 als damals parteiloser Abgeordneter im Düsseldorfer Landtag, 17 Tage später verunglückte er tödlich bei einem Fallschirmsprung Bild: dpa
Die FDP muss wegen des unrechtmäßigen Umgangs ihres früheren NRW-Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann mit Spendengeldern eine Strafe von mindestens zwei Millionen Euro zahlen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Die Klage der FDP gegen Strafen wegen rechtswidriger Spenden ihres früheren nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Jürgen Möllemann ist überwiegend gescheitert. Illegale Barspenden Möllemanns an seinen Landesverband in Höhe von 786.000 Euro dürfen endgültig von der Bundestagsverwaltung abgeschöpft werden, wie das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig entschied.
Zudem sind Sanktionen und Rückforderungen aus seinerzeit gewährten Mittel zur Parteienfinanzierung für drei von sechs Geschäftsjahren rechtens. Die weiteren drei müssen von der Vorinstanz nochmals geprüft werden. (Az: 6 C 5.12)
Nach Auffassung der Gerichte hatte der vor zehn Jahren bei einem Fallschirmabsprung ums Leben gekommene Möllemann seinem Landesverband zwischen 1996 und 2002 Sach- und Barspenden in Millionenhöhe zukommen lassen, die teils über Strohmänner eingezahlt oder nicht nach den Vorschriften des Parteiengesetzes veröffentlicht worden waren.
Der Bundestagspräsident hatte deswegen Strafzahlungen und Rückerstattungen in Höhe von 4,3 Millionen Euro gegen die FDP verhängt, wovon die Liberalen bereits einen Teil an die Bundestagsverwaltung zahlte. Gegen den ausstehenden Rest von rund 3,5 Millionen Euro klagte sie bis nach Leipzig.
„Sanktionsbefreiende Bemühungen“?
Die dortigen Richter hoben nun den Sanktionsbescheid für die Jahre 1999, 2000 und 2002 auf. Der Grund: es gebe womöglich Anhaltspunkte dafür, dass die Partei die Rechtsverstöße für diese drei Geschäftsjahre offenlegen wollte.
Ob es solche „sanktionsbefreiende Aufklärungsbemühungen“ der FDP damals gab und ob diese Bemühungen ausreichen, muss nun das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entscheiden. Dabei sei zu prüfen, ob die vor Jahren eingereichte Selbstanzeige der FDP wegen unkorrekt verbuchte Parteispenden den rechtlichen Vorgaben entsprochen habe.
Welche Zahlungen im Detail auf die Liberalen zukommen, ist deshalb noch unklar.
Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin, die sich auf die mündliche Urteilsbegründung bezieht, muss die FDP in jedem Fall noch zwei Millionen Euro Strafe zahlen, berichtet die „Rheinische Post“.