Darf der Bund die deutsche Demokratie fördern?
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Demonstration gegen Rechtsextremismus in Dresden Bild: dpa
SPD und Union sind uneins darüber, ob Initiativen gegen Rechtsextremismus durch ein besonderes Gesetz gefördert werden sollen. Zivilgesellschaftliche Organisationen erhoffen sich dadurch mehr Planungssicherheit.
Was tun gegen Rechtsextremismus? Neben der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das gerade eine der Fragen, die die deutsche Politik besonders beschäftigen. Die rechtsextremistisch motivierten Anschläge in Halle und Hanau, rassistische Chatgruppen bei der Polizei, Reichsflaggen vor dem Bundestag – es ist nachvollziehbar, dass Innenminister Horst Seehofer (CSU) den Rechtsextremismus für die „größte Bedrohung in unserem Land“ hält. Doch wie soll man dieser Bedrohung begegnen?
Mit einem Demokratiefördergesetz, findet die SPD. Wie schon ihre Vorgängerin Manuela Schwesig kämpft auch Familienministerin Franziska Giffey (beide SPD) dafür, dass die Förderung von Programmen zur politischen Jugendbildung oder der Betreuung von Opfern von Rechtsextremismus durch den Bund gesetzlich festgeschrieben wird. Solche Programme werden aktuell unter der Bundesinitiative „Demokratie leben“ mit 115 Millionen Euro gefördert. Bis 2023 ist eine Erhöhung des Budgets auf bis zu 200 Millionen Euro geplant. Diesen Förderungen liegt aber kein Gesetz zugrunde.
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