Sorgerecht : Neues Gesetz stärkt Rechte unverheirateter Väter
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Künftig sollen ledige Väter einfacher als bisher das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind beantragen können Bild: dapd
Unverheiratete Väter sollen künftig leichter ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter für ein Kind erhalten. Das hat der Bundestag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Bisher hatten Mütter faktisch ein „Veto-Recht“.
Unverheiratete Väter sollen künftig leichter ein gemeinsames Sorgerecht mit der Mutter für ein Kind erhalten. Das hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen der Regierungsfraktionen beschlossen. Nach dem Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) können Väter, die ein echtes Interesse an ihrem Kind zeigen, Sorgerecht erhalten, soweit dem das Kindeswohl nicht entgegensteht.
Es sei, sagte die Ministerin, „grundsätzlich für Kinder am besten, wenn beide Eltern Verantwortung tragen“. Das Gesetz erleichtert biologischen Vätern den Rechtsweg und verpflichtet Mütter zur begründeten Ablehnung, bei der es allein auf das Kindeswohl ankommt.
Im Streitfall entscheidet das Familiengericht
Bislang konnten Mütter das Vätern ohne größere Umstände verweigern. Biologische Väter hatten konnten nur dann ein Umgangsrecht erstreiten, wenn bereits eine Beziehung zu dem Kind bestand. Mütter besaßen, sagte die Justizministerin, „faktisch ein Veto-Recht, wenn sie ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge verweigerten. Diese für die Väter unbefriedigende Situation wird es in Zukunft nicht mehr geben“. Es hätten dabei allerdings auch Fälle berücksichtigt werden müssen, in denen eine Beziehung der Eltern nicht existierte, etwa wenn man sich nur einmal oder mehrmals kurz traf.
Auf einen entsprechenden Antrag eines biologischen Vaters hin sollen Mütter künftig Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten und eventuelle Gründe gegen ein väterliches Mitsorgerecht vorbringen. Im Streitfall entscheidet das Familiengericht. Die Ministerin wies darauf hin, dass sich die Formen des Zusammenleben in den vergangenen Jahren „deutlich geändert“ hätten. Inzwischen werde ein Drittel aller Kinder nicht ehelich geboren.
Bisher sei der Mutter das alleinige Sorgerecht mit der Geburt des Kindes zugefallen, Väter hätten eine gemeinsame Sorge ohne ihre Zustimmung nicht erhalten können. Hintergrund der Gesetzesänderung, die innerhalb der Koalition umstritten war, sind Urteile des Europäischen Gerichtshofs und das Bundesverfassungsgerichts, die eine „Schlechterstellung“ nicht verheirateter Väter beanstandet hatten. Es bleibe aber dabei, so die Ministerin, dass die Mutter mit der Geburt zunächst die alleinige Sorge habe.