Sichere Herkunftsländer : Bundesrat vertagt Abstimmung
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Bodo Ramelow im Juni 2018 im Bundesrat Bild: dpa
Mit 80 Prozent Zustimmung ging das Gesetz über sichere Herkunftsländer durch den Bundestag, doch es droht am Widerstand der Grünen im Bundesrat zu scheitern. Dort wurde die Abstimmung jetzt verschoben.
Der Bundesrat hat eine geplante Abstimmung über die Einstufung weiterer Staaten als sogenannte sichere Herkunftsländer verschoben. Das teilte der Vizepräsident des Bundesrates, Dietmar Woidke (SPD) aus Brandenburg, am Freitag zu Beginn der Sitzung mit. Die thüringische Landesregierung hatte den Antrag gestellt.
Die Bundesregierung will Tunesien, Algerien, Marokko und Georgien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären. Der Bundestag hat dem bereits zugestimmt. Im vergangenen Jahr hatten 7885 Menschen aus diesen vier Staaten einen Asylantrag gestellt.
Vor der Sitzung hatte sich abgezeichnet, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Länderkammer keine Mehrheit finden würde, weil von den Ländern mit Regierungsbeteiligung von Grünen und Linkspartei nur Baden-Württemberg zustimmen wollte. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Die Linke) sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Wir möchten das Angebot unterbreiten, über Asylverfahrensfragen und Statusrechte, die mit diesen Fragen verbunden sind, noch einmal gründlich in Gespräche einzutreten.“
Union attackierte Grüne
Als sichere Herkunftsländer werden Staaten eingestuft, bei denen vermutet wird, dass es in der Regel weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung gibt. Das soll schnellere Asylentscheidungen und Abschiebungen ermöglichen. Ob sich für die vom Bundestag bereits beschlossene Änderung eine Mehrheit im Bundesrat findet, war offen. Ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Projekt der Bundesregierung nicht umgesetzt werden. Schon im Vorfeld hatte es Diskussionen gegeben, ob das Thema auf der Tagesordnung bleibt.
Die Bundestagsfraktion der Grünen lehnt das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten generell ab. Außerdem verweist sie auf die Diskriminierung und Verfolgung von Homosexuellen in Nordafrika. Befürworter der Reform in der Union hatten zuletzt darauf verwiesen, dass Asylbewerber aus Georgien und den Maghreb-Staaten häufiger straffällig werden als Schutzsuchende anderer Nationalitäten.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt warf den Grünen am Freitag eine „ideologische Blockade“ vor. Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg, sprach in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ von einer „Total-Blockade“. Der Bundestag habe mit überwältigender Mehrheit von fast 80 Prozent der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten zugestimmt. Dieses eindeutige Votum der Volksvertretung sollten die Grünen nun auch im Bundesrat akzeptieren. Middelberg betonte, dass Flüchtlinge aus den Maghreb-Staaten und Georgien trotz der Einstufung als sichere Herkunftsländer weiterhin Asyl erhalten könnten: „Auch in solchen Verfahren gibt es individuelle Anhörungen und in jedem Einzelfall wird der Schutzbedarf geprüft.“
Bereits 2017 ist das Gesetz am Widerstand der Grünen gescheitert
Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) bezeichnete das Vorgehen der Grünen in der „Rheinischen Post“ als nicht nachvollziehbar. Asylbewerber aus den Ländern würden mit Hilfe von Schleppern und verbunden mit hohen Kosten und Gefahr für Leib und Leben den weiten Weg nach Deutschland zurücklegen. Die Asylverfahren müssten in den allermeisten Fällen abgelehnt und die Asylbewerber abgeschoben werden. „Sinn und Zweck der Einstufung von sicheren Herkunftsstaaten ist es, solch einen Irrsinn zu verhindern“, sagte Kretschmer. Wer wirklich Schutz vor Verfolgung brauche, erhalte ihn, auch wenn diese Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft würden.
Grünen-Chefin Annalena Baerbock bekräftigte dagegen die ablehnende Haltung ihrer Partei. Sie bezeichnete das Instrument „der sogenannten sicheren Herkunftsländer“ dagegen gegenüber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland als einen „nicht unproblematischen Eingriff in das individuelle Asylrecht“. Das Bundesverfassungsgericht habe klare Kriterien für die Einstufung festgelegt. Ein solches Land müsse verfolgungsfrei sein, und zwar in allen Regionen und für alle Bevölkerungsgruppen. „Das ist in den Maghreb-Ländern für Homosexuelle, Frauen, Journalisten oder Gewerkschafter nicht der Fall“, sagte Baerbock. Sie forderte statt einer Debatte über Symbole „endlich echte Lösungen für schnelle, rechtssichere und faire Asylverfahren“.Die Grünen regieren in neun Bundesländern mit und könnten das Gesetz daher in der Länderkammer – wie bereits in der Vergangenheit – blockieren.
Dobrindt warf den Grünen jetzt in den Zeitungen der Funke Mediengruppe vor, sie würden damit geordnete Verfahren und eine klare Unterscheidung zwischen Schutzbedürftigen und denen, die kein Bleiberecht haben, verhindern. Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat sei eine notwendige Maßnahme, um Verfolgten Schutz zu gewähren, aber Missbrauch zu verhindern. „Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus diesen Ländern geht gegen Null, aber die Verfahren binden wichtige Kapazitäten“, sagte Dobrindt.
Ein erster Versuch der großen Koalition im Bund zu den drei Maghreb-Staaten war 2017 im Bundesrat am Widerstand der Grünen gescheitert.