
Sexueller Missbrauch : Kirche im Staat
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Wacht am Rhein - der Kölner Dom Bild: Finn Winkler
Dass Belastungseifer im Rechtsstaat keine Chance hat, ist gut. Dass es hier und da an Ermittlungseifer mangelt, weniger. Gar nicht gut, dass der zu erlahmen scheint, wenn es um vermeintlich innerkirchliche Vorgänge geht.
Kritik an Einstellungsverfügungen von Staatsanwaltschaften zu üben ist ein riskantes, wenn nicht vermessenes Unterfangen. Denn auch wenn man, wie im Fall des Kölner Missbrauchpriesters Uedelhoven, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststellen kann, dass die Staatsanwaltschaft 2010/2011 den auf Strafvereitelung erpichten Kirchenleuten ein sachlich durch nichts zu rechtfertigendes Vertrauen entgegenbrachte (und so Dutzende weitere Gewalttaten ermöglichte), so liegt dann doch jeder Fall anders.
Trotzdem muss die Chuzpe verwundern, mit der dieselbe Kölner Staatsanwaltschaft jetzt ein zweites Mal keinen Anfangsverdacht gegen Kardinal Woelki erkennen kann.
Ein Fall für die Politik
Zum einen drängt sich der Verdacht auf, dass grundsätzlich nur entlastende Indizien gewürdigt werden, ohne dass die belastenden entkräftet werden. Zum anderen hielten es die Juristen nicht für erforderlich, sich durch Befragungen von Zeugen ein eigenes Bild zu machen.
Sicher ist es gut, in einem Staat zu leben, in dem „Belastungseifer“ keine Chance hat. Aber wenn Mittel des Rechtsstaats nicht eingesetzt werden, wenn es sich um Kirchenleute handelt, verspielt er das Vertrauen, auf das er angewiesen ist.
Nicht die Kirche selbst, aber der Umgang der Justiz mit ihr ist wohl endgültig ein Fall für die Politik geworden, nicht nur in Nordrhein-Westfalen.