
Sexuelle Gewalt : Ein fatales Signal
- -Aktualisiert am
Eine Mappe mit Informationsmaterial steht während der Auftaktveranstaltung zum Start der Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“ in Stuttgart auf dem Boden (Archivbild aus dem Jahr 2018) Bild: dpa
Regierung und Koalitionsfraktionen wollen ein Zeichen gegen Kindesmissbrauch setzen. Es könnte das falsche sein.
Gut gemeint ist nicht gut gemacht – auf diese Kurzformel lässt sich die Kritik ausgerechnet des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs der Bundesregierung an den Gesetzesänderungen bringen, die der Bundestag zum Schutz von Kindern vor sexualisierter Gewalt beschlossen hat.
In der Tat ist nicht zu leugnen, dass die Hochstufung fast aller Tathandlungen von einem Vergehen zu einem Verbrechen gerade im Bereich der Ermittlungsverfahren und Strafprozesse massive Veränderungen nach sich ziehen könnte: längere Verfahren, häufigere aussagepsychologische Begutachtungen, dadurch höhere Belastungen für Betroffene bis hin zu Retraumatisierungen, womöglich mehr Einstellungen und Freisprüche aufgrund des Prinzips in dubio pro reo.
Doch erst einmal ist das Gesetz so Gesetz, wie es der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen den Rat zahlreicher Wissenschaftler und Praktiker beschlossen hat. Das Mindeste wäre es daher, die Auswirkungen der Novelle auf die Strafverfahren umfassend und zeitnah zu evaluieren.
Sollten die Effekte tatsächlich rundweg den Intentionen widersprechen, müsste das Gesetz in den neuralgischen Punkten umgehend wieder geändert werden. Denn so symbolträchtig die Charakterisierung von sexueller Gewalt gegen Minderjährige als Verbrechen auch ist – Symbolpolitik auf Kosten des Kinderschutzes ist ein fatales Signal.

in der politischen Redaktion verantwortlich für „Die Gegenwart“.
Folgen: