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Sexualstrafrecht : Maas will Verfolgung von Vergewaltigern erleichtern

  • -Aktualisiert am

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) Bild: dpa

Der Bundesjustizminister sieht Handlungsbedarf bei der Verfolgung von Vergewaltigern. Im Sexualstrafrecht will der SPD-Politiker sieht er „Schutzlücken“ schließen, von denen Täter profitieren.

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          Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) will, dass Vergewaltigungen künftig leichter als bisher geahndet werden können. Nach der Justizministerkonferenz in Berlin sagte Maas am Donnerstag, er habe die Länder darum gebeten, zu berichten, ob es Schutzlücken gebe.

          Eckart Lohse
          Leiter der Parlamentsredaktion in Berlin.

          Das sei der Fall. Nun will der Justizminister „schnellstmöglich“ einen Vorschlag machen, wie diese Lücken im Strafrechtsparagraphen 177 geschlossen werden könnten. Das Strafmaß solle jedoch nicht verändert werden.

          Der Minister zählte drei Konstellationen auf, in denen eine Vergewaltigung nach geltendem Recht nicht als solche verurteilt werden könne. Wenn ein Täter mit Nachteilen (etwa beruflichen) drohe, um eine sexuelle Handlung zu erzwingen, soll das künftig als Vergewaltigung bestraft werden können.

          Bisher gilt das nur, wenn er mit Gewalt vorgeht, einer „gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben“ droht oder eine schutzlose Lage des Opfers ausnutzt. War ein Mann jahrelang gewalttätig seiner Frau gegenüber (auch beim Geschlechtsverkehr) und die Frau wehrt sich aus Angst vor weiterer Gewalt nicht, wenn er Sexualverkehr von ihr verlangt, so soll das als Vergewaltigung bestraft werden können.

          Schließlich soll wegen Vergewaltigung verurteilt werden können, wer einen Überraschungsmoment ausnutzt. Beispielsweise ein Aktfotograf, der eine Nacktpose des Models dazu missbraucht, mit der Frau gegen deren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen.

          Maas sagte, das geltende Recht gebe nicht immer eine klare Antwort auf die Frage, wie viel Widerstand eine Frau leisten müsse, damit es sich um Vergewaltigung handele. Das Sexualstrafrecht müsse den „realen Situationen, in denen die meisten Übergriffe stattfinden“, gerechter werden.

          Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ministerin Uta-Marie Kuder (CDU), sagte, künftig solle jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe stehen.

          Die Justizministerkonferenz forderte Maas auf, die Prüfung von Veränderungen „zügig voranzutreiben“. Der Bundesjustizminister sagte am Donnerstag, sein Vorgehen sei mit beiden Fraktionen der großen Koalition im Bundestag abgesprochen.

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