https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sex-affaere-in-der-polizei-ermittlungen-gegen-thomas-strobl-18040719.html

Sex-Affäre in der Polizei : Zweites Ermittlungsverfahren gegen Strobl

Thomas Strobl Anfang Mai in Stuttgart Bild: dpa

Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun auch wegen Strafvereitelung im Amt gegen Innenminister Thomas Strobl. Es geht um Vorwürfe der Belästigung in der Polizei, Strobl hatte einen Anwaltsbrief an die Presse durchgestochen. SPD, FDP und AfD fordern seinen Rücktritt.

          3 Min.

          Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt gegen den baden-württembergischen Innenminister Thomas Strobl (CDU) jetzt nicht nur wegen des Verrats von Dienstgeheimnissen aus dem Disziplinarverfahren, sondern auch wegen Strafvereitelung im Amt. Strobl wollte nach eigener Darstellung die angebliche Sex-Affäre seines Landespolizeiinspektors Andreas R. so transparent wie möglich aufklären. Deshalb gab er Ende 2021 einen Anwaltsbrief an einen Journalisten weiter, der daraus in einem Artikel im Wortlaut zitierte. Der Staatsanwaltschaft hatte Strobl als oberster Behördenleiter hingegen keine Ermächtigung erteilt, in seinem Haus zu ermitteln.

          Rüdiger Soldt
          Politischer Korrespondent in Baden-Württemberg.

          Der CDU-Politiker vertritt die Auffassung, bei dem Anwaltsbrief handele es ich nicht um ein Dienstgeheimnis, der Brief sei gar nicht Teil der Verfahrensakte oder der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakte gewesen. Das wirft allerdings die Frage auf, warum Strobl den Brief nicht weiter gab. Wegen der verweigerten Ermächtigung stellte die FDP-Landtagsfraktion Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt, was zwingend zur Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens führt.

          Die Veröffentlichung von Dokumenten aus Straf-, Bußgeld- und Disziplinarverfahren ist nach Paragraf 353d strafbewehrt. Gegen den vom Dienst suspendierten Andreas R. läuft seit November 2021 ein Ermittlungs- sowie Disziplinarverfahren wegen sexueller Belästigung. Er soll eine Hauptkommissarin in einem Videotelefonat mit anzüglichen Ausführungen über sexuelle Praktiken belästigt haben.

          Ein Interview wäre rechtlich unproblematisch gewesen

          Politisch war Strobls Verhalten ungeschickt, wie sein Verhalten rechtlich zu werten ist, hängt davon ab, ob die Staatsanwaltschaft die Verfahren bis zur Anklage betreibt oder sie einstellt. Strobl wollte durch die Weitergabe des Anwaltsbriefs aus dem Verfahren die Öffentlichkeit über das aus seiner Sicht grenzwertige Angebot informieren, die Angelegenheit mit einem „persönlichen Gespräch“ aus dem Weg zu räumen und das Disziplinarverfahren einzustellen. Politisch wäre es genauso wirkungsvoll und zudem rechtlich unproblematisch gewesen, wenn Strobl etwa in einem Interview zur Sex-Affäre über dieses Angebot berichtet und es entsprechend bewertet hätte. Weil der Journalist aber aus dem Anwaltsbrief wörtlich zitierte, richten sich die Ermittlungen auch gegen Strobl.

          SPD, FDP und AfD fordern seinen Rücktritt; die FDP arbeitet außerdem an einem Antrag zur Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, für den sie die Zustimmung der SPD benötigt. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Hans-Ulrich Rülke machte am Mittwoch noch einmal deutlich, dass sie den Untersuchungsausschuss unabhängig vom Ausgang der Ermittlungsverfahren einsetzen wolle: „Nach allem, was man hört, haben wir Stoff für drei Untersuchungsausschüsse.“ Strobls Entscheidung, der Staatsanwaltschaft keine Ermächtigung für Ermittlungen in seinem Ministerium zu geben, nannte Rülke einen „einmaligen Vorgang“, der an „Bananen -Republiken“ erinnere. „Es wird deutlich, dass Herrn Kretschmann der Koalitionsfrieden mit der CDU wichtiger ist als der Rechtsstaat. Herr Kretschmann führt Hannah Arendt im Munde, trägt aber Niccolò Machiavelli im Herzen“, sagte Rülke.

          Was politisch so eingängig klingt, ist rechtlich kompliziert: Die Staatsanwaltschaft wirft Strobl nach Paragraf 353d nur vor, den Journalisten zur Veröffentlichung von Dienstgeheimnissen angestiftet zu haben, den Paragrafen 353b, der die Verletzung von Dienstgeheimnissen unter Strafe stellt, zieht sie beiläufig zur Begründung ihres Verfahrens heran, denn die Norm setzt die „Gefährdung von wesentlichen öffentlichen Interessen“ voraus. Strobl behauptet, die Veröffentlichung des Anwaltsbriefs habe dem öffentlichen Interesse gedient.

          Ob sich auf Paragraf 353d eine Anklage stützen lässt, ist ebenso fraglich, denn es dürfte schwierig werden, Strobl vorsätzliches Handeln nachzuweisen, schließlich wird er von dem Journalisten nicht verlangt haben, aus dem Anwaltsbrief wörtlich zu zitieren. Auch das neue Strafverfahren ist kompliziert: Nach dem Strafgesetz kann der oberste Behördenleiter nach 353b darüber entscheiden, ob er Ermittlungen gegen Untergebene in seinem Haus zulässt oder nicht.

          Es besteht nun Unklarheit darüber, wie es sich mit dieser Befugnis verhält, wenn der Behördenchef in den Fall selbst involviert ist. „Der Minister kann bezüglich des Landespolizeiinspekteurs entscheiden, ob die Ermittlungen zulässig sind oder nicht. Das ist eine interessante, zu klärende Frage“, sagte der Tübinger Strafrechtler Jörg Eisele.

          Politisch hat Strobls Vorgehen in jedem Fall großen Schaden angerichtet: Der Innenminister ist stellvertretender Ministerpräsident, Architekt der grün-schwarzen Koalition und für Kretschmann die wichtigste Vertrauensperson in der CDU. Sein Rücktritt brächte die Regierung ins Wanken. Außerdem gehen die Personalentscheidungen für die erst vor wenigen Jahren installierte Landespolizeiführung auf Strobl zurück: Er machte Stefanie Hinz zur Landespolizeipräsidentin und Andreas R. zum Inspekteur der Landespolizei.

          Weitere Themen

          Rente mit 64 bleibt

          Frankreichs Reform : Rente mit 64 bleibt

          Die französische Nationalversammlung hat am Donnerstag nicht über die Abschaffung der Rentenreform abgestimmt. Das Match im Parlament hat Macron damit für sich entschieden. Von Le Pen kommt wütende Kritik.

          Topmeldungen

          Newsletter

          Immer auf dem Laufenden Sie haben Post! Die wichtigsten Nachrichten direkt in Ihre Mailbox. Sie können bis zu 5 Newsletter gleichzeitig auswählen Es ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
          Vielen Dank für Ihr Interesse an den F.A.Z.-Newslettern. Sie erhalten in wenigen Minuten eine E-Mail, um Ihre Newsletterbestellung zu bestätigen.