Kinderporno-Prozess : Verfahren gegen Edathy wird vertagt
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Endet der Kinderporno-Prozess gegen den früheren SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy schon, bevor er richtig begonnen hat? Die Verteidigung forderte dies, das Gericht wies den Antrag zunächst zurück. Doch über einen solchen Schritt gegen eine Geldauflage wurde schon gesprochen.
Im Kinderpornographie-Prozess gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ist am ersten Prozesstag zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht über die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage in vierstelliger Höhe nach Paragraph 153 a der Strafprozessordnung gesprochen worden. Alle Seiten zeigten sich dafür offen. Das Gericht lehnte jedoch ein Gespräch im „Hinterzimmer“ über eine solche Verfahrenseinstellung ab.

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Zudem beharrte Oberstaatsanwalt Klinge auf einer „geständigen Einlassung“ Edathys. Das Gericht beschloss nach anderthalb Stunden Verhandlung am Montagmorgen in Verden, das Gespräch am kommenden Montag fortzusetzen. Bis dahin könne die Verteidigung sich überlegen, inweiweit sie auf die Forderung Klinges eingehen will.
Gleich zum Auftakt des Prozesses hatte Edathys Verteidiger Christian Noll einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Er begründete das damit, dass der Leiter der Generalstaatsanwaltschaft Celle, Frank Lüttig, für das Verfahren zuständig sei. Noll sagte, Lüttig habe den Abschlussbericht des Landeskriminalamtes zu den Ermittlungen gegen Edathy verbotenerweise herausgegeben. Das sei einmalig in Deutschland.
Gegen Lüttig ermittelt inzwischen die Staatsanwaltschaft Göttingen wegen des Verdachts, Dienstgeheimnisse verraten zu haben. Wörtlich sagte Verteidiger Noll darüber: „Was ist das eigentlich für ein Verfahren, in dem der Angeklagte nicht weiß, ob der Mann, der das Verfahren gegen ihn eingeleitet hat, eine Straftat gegen ihn begangen hat?“
Noll beklagte zudem eine „Steuerung der Medienberichterstattung“. Davon, dass es eine Unschuldsvermutung gebe, habe sein Mandant Sebastian Edathy im vorigen Jahr wenig gemerkt. So seien weitere Ermittlungsverfahren wegen Durchstechereien eingeleitet worden, argumentierte der Anwalt. Immer wieder hätten Journalisten unter Hinweis auf Ermittlerkreise Details aus den laufenden Ermittlungen berichtet. Hinzu komme, dass Edathy mehr als 100 Morddrohungen erhalten habe, sagte Noll weiter. Sein Freundes- und Bekanntenkreis habe sich aufgelöst. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft sei nicht absehbar. Die Brandmarkung werde sein Leben lang Bestand haben. „Auf ein Urteil kommt es gar nicht mehr an.“
Der Staatsanwalt widersprach Noll und forderte, den Prozess zügig fortzusetzen. Der Richter entschied, das Verfahren solle „vorläufig“ fortgesetzt werden. Dem widersprach Noll und forderte, es müsse jetzt eine Entscheidung herbeigeführt werden. Das Gericht zog sich daraufhin zur Beratung zurück.
Einstellung wegen Vorverurteilung?
Die Staatsanwaltschaft wies den Antrag umgehend zurück. Es gebe im deutschen Recht keine Verfahrenseinstellung wegen Vorverurteilung. Ein faires Verfahren sei weiterhin gewährleistet, sagte Staatsanwalt Thomas Klinge. „Es interessiert uns nicht in diesem Verfahren, wer wann wem was gesagt hat.“ Es komme darauf an, ob Edathy die vorgeworfenen Taten nachgewiesen werden könnten.
Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Edathy vor, im November 2013 über das Internet Kinderpornos gekauft zu haben. Edathy hat dies bislang stets bestritten. Die Ermittler waren auf ihn aufmerksam geworden, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma aufgetaucht war, die auch Kinder- und Jugendpornos vertrieben haben soll.
Die Ermittlungen gegen Edathy zogen auch einen Untersuchungsausschuss des Bundestags nach sich. Der Ausschuss versucht seit Juli 2014 aufzuklären, ob und von wem Edathy aus den Reihen der SPD über die gegen ihn laufende Polizeiarbeit auf dem Laufenden gehalten wurde. Edathy selbst hat den rheinland-pfälzischen SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann als Quelle benannt. Dieser bestreitet die Vorwürfe.