Schwarzgeld-Prozeß : Haft auf Bewährung für Kanther
- Aktualisiert am
Verurteilt wegen Untreue: Manfred Kanther Bild: AP
Wegen Untreue ist der frühere Bundesminister zu eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Auch der frühere CDU-Finanzberater Weyrauch muß eine Geldstrafe zahlen.
Der frühere Bundesinnenminister Manfred Kanther ist wegen des CDU-Schwarzgeldskandals zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Wiesbadener Landgericht befand den 65 Jahre alten Politiker am Montag der Untreue für schuldig. Außerdem muß Kanther 25.000 Euro als Geldauflage an die Staatskasse zahlen. Der frühere CDU-Finanzberater Horst Weyrauch wurde wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Geldstrafe von 61 200 Euro verurteilt.
Das Gericht ging damit über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Sie hatte für Kanther 72.000 Euro und für Weyrauch 36.000 Euro Strafe gefordert. Die Verteidigung hatte in beiden Fällen auf Freispruch plädiert.
Kanther will Revision einlegen
Kanther hatte bereits in seinem Schlußwort im Prozeß klar gemacht, daß er keine Verurteilung akzeptieren, sondern in die nächste Instanz gehen werde. Kanther hatte Ende 1983 als Generalsekretär der hessischen CDU rund 20,8 Millionen Mark Parteivermögen in der Schweiz deponieren lassen, um die Veröffentlichungspflicht zu umgehen.
Der Auftrag sowie die anschließende Verwaltung des Vermögens wurden von Weyrauch durchgeführt. Die zuständigen Gremien erfuhren erst im Januar 2000 von der Existenz der schwarzen Kassen. Das Auslandsvermögen war 17 Jahre lang in allen Rechenschaftsberichten der CDU verschwiegen worden. Mit dem Geld finanzierte die Hessen-CDU bis Ende 1999 Wahlkämpfe, Computer- Ausrüstungen, den Kauf einer Geschäftsstelle und andere Parteiaufgaben.
Die Aufdeckung der schwarzen Kasse hatte Anfang 2000 einen Skandal ausgelöst. Die Bundes-CDU muß 22 Millionen Euro staatliche Zuschüsse zurückzahlen, weil das Geld nicht im Rechenschaftsbericht der Partei deklariert wurde.
Reaktionen: „Angemessen“
Der frühere Vorsitzende des Bundestags-Untersuchungsausschusses zum CDU-Spendenskandal, Volker Neumann (SPD) und der Grünen- Abgeordnete Hans-Christian Ströbele bezeichneten das Urteil gegen Manfred Kanther als „angemessen“. Neumann sagte, das Urteil habe mit Sicherheit auch eine abschreckende Wirkung und sei ein Warnung an alle, eine unkorrekte Handhabung mit Parteispenden auf die leichte Schulter zu nehmen.
Ströbele, der ebenfalls Mitglied im CDU-Spendenausschuß war, sagte, das Urteil sei „eine angemessene Reaktion“ auf die Handlungsweise des „Saubermanns Kanther“, der den Straftatbestand der Geldwäsche verschärft habe. Neumann und Ströbele verurteilten vor allem die CDU-Praxis, die in die Schweiz verbrachten Millionen als angebliche „jüdische Vermächtnisse“ wieder ins das Inland zu transferieren.
Über den Antrag der Strafverfolger hinaus
Die Staatsanwaltschaft hatte für Kanther lediglich eine Geldstrafe von 72.000 Euro und für Weyrauch eine Geldstrafe von 36.000 Euro gefordert. Die Verteidigung verlangte für beide Angeklagten Freispruch. Das Verfahren gegen den mitangeklagten früheren CDU-Landesschatzmeister Casimir Prinz Wittgenstein war am 15. März aus gesundheitlichen Gründen abgetrennt worden.
Das Gericht hatte bereits Anfang Februar in einer Zwischenbilanz erklärt, daß es von einem schuldhaften Verhalten Kanthers und seiner Mitangeklagten ausgehe. So sei es als Untreuetatbestand zu werten, daß die CDU wegen der schwarzen Kassen rund 21,1 Millionen Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung habe zurück zahlen müssen.