Bildungsreform : Schöpft der Digitalpakt seine Möglichkeiten aus?
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Schülern müsse im Zuge der Digitalisierung ein kritischer Umgang mit den Medien vermittelt werden, sagt Hessens Kultusminister Alexander Lorz. Bild: dpa
Mit der Zustimmung im Bundesrat ist der Digitalpakt beschlossen. Computer sollen in den Schulen für einen Qualitätssprung sorgen, doch es gibt auch Skeptiker. Die FDP schielt schon nach dem „Digitalpakt 2.0“.
Einstimmig hat der Bundesrat nach dem Bundestag die Änderung des Grundgesetzartikels 104c beschlossen, so dass der Digitalpakt in Kraft treten kann. Nach einem monatelangen Ringen zwischen Bund und Ländern und einem Kompromiss im Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat lautet der geänderte Grundgesetzartikel nun folgendermaßen: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundenen, befristeten Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Zur Gewährleistung der zweckentsprechenden Mittelverwendung könne die Bundesregierung Berichte und anlassbezogen die Vorlage von Akten verlangen. Damit haben sich die Länder gegen den Bund durchgesetzt, indem sie sich der Zustimmung zum Digitalpakt wegen zu weitreichender Eingriffe in die föderale Struktur zunächst verweigerten.
„Es ist gut, wenn auch nicht gut genug, dass im Vermittlungsverfahren Einflussnahme- und Kontrollmöglichkeiten des Bundes zumindest entschärft worden sind“, kommentierte der Deutsche Landkreistag die Einigung er hätte eine Neuverteilung der Umsatzsteuerpunkte einer Grundgesetzänderung vorgezogen. Insgesamt geht es um fünf Milliarden Euro über fünf Jahre, die nach dem „Königsteiner Schlüssel“ auf die Bundesländer verteilt werden. Die Länder investieren weitere 500 Millionen Euro, eine Kofinanzierung von mindestens zehn Prozent hatten sie zugesagt. Pro Schule ist in der Bund-Länder-Vereinbarung, die unmittelbar nach der Bundesratsentscheidung vorgelegt wurde, eine Fördersumme von bis zu 25.000 Euro vorgesehen. Förderfähig ist vor allem die digitale Infrastruktur in der Schule, die von den Schulträgern beantragt werden muss.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) gab sich überzeugt davon, dass der Digitalpakt mit einem Qualitätssprung und individuellerem Lehren und Lernen verbunden sei, was von den Kritikern der Digitalisierung bezweifelt wird. Mit der Grundgesetzänderung und der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern seien die Voraussetzungen geschaffen, und das Geld könne dann noch vor Ostern fließen, sagte die Ministerin. Der Koordinator der SPD-regierten Länder, Hamburgs Schulsenator Ties Rabe, verwies darauf, dass die Digitalisierung ein langfristiger Prozess sei und Bund und Länder dabei weiter zusammenarbeiten müssten. An der Verteilung der Gelder partizipieren alle Schularten allgemeinbildender Schulen, auch private. Die Koordinatorin der Länder mit Unionsregierungsbeteiligung, Baden-Württembergs Kultusministerin Susanne Eisenmann, sagte, es gehe um 430 Euro pro Schüler in ihrem Land. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Hessens Minister Alexander Lorz, verwies darauf, dass die Länder den Schulträgern die Kriterien für die Verteilung der Gelder mitteilten. Vor allem solle den Schülern ein kritischer Umgang mit den Medien vermittelt werden.
Nicht nur in Kabel und Beton investieren
Die Fraktionen von FDP und Grünen hätten erreicht, dass der Bund nicht mehr nur degressiv Hilfe gewähren könne, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes künftig an die Steigerung der Leistungsfähigkeit gekoppelt werde und dass er auch in Fortbildungen für Lehrer investieren könne, nicht nur in Kabel und Beton, sagte die stellvertretende FDP-Vorsitzende Katja Suding. In einem dieser Zeitung vorliegenden Positionspapier, das die FDP-Bundestagsfraktion am Sonntag bei ihrer Frühjahrsklausur beschließen will, steht, was sie nach der Änderung des Artikels 104c im Grundgesetz auf den Weg bringen will: den Digitalpakt 2.0, eine Mint-Offensive und Berufsorientierung sind die wichtigsten Vorhaben.
Vor allem aber geht es der FDP darum, ihre ursprünglichen Pläne zu bekräftigen. „Deshalb halten wir an unserem grundsätzlichen Ziel fest, über einen geänderten Artikel 91b Absatz 2 GG dafür Sorge zu tragen, dass Bund und Länder auf Grund von Vereinbarungen zur Sicherstellung der Qualität, der Leistungsfähigkeit und der Weiterentwicklung des Bildungswesens zusammenarbeiten können“, heißt es in dem Positionspapier. Da es derzeit keine Mehrheit für eine Verfassungsänderung von Artikel 91b Absatz 2 (Kooperation von Bund und Ländern) gebe, habe die FDP dem Kompromiss zu Artikel 104c des Grundgesetzes im Vermittlungsausschuss zugestimmt.
Der Digitalpakt schöpfe die neuen Möglichkeiten nach der Grundgesetzänderung nicht voll aus, technische Ausstattung revolutioniere keine Bildung. IT-Administratoren müssten die Geräte warten, das könnten Lehrer nicht nebenbei leisten. Die bei der Nutzung digitaler Lernmittel entstehenden Daten müssten geschützt und zugleich für Lernanalysen und „Educational Data Mining“ zugänglich gemacht werden, fordert die FDP. Darüber hinaus will sie sich für die Stärkung der Berufsorientierung auch an Gymnasien einsetzen und ein Investitionsprogramm auflegen, das allgemeinbildenden Schulen die Einrichtung multifunktionaler Werkstätten ermöglicht. Darüber hinaus soll die Inklusion erfolgreich gestaltet, Chancengerechtigkeit durch Ganztagsschulen erleichtert, Gewaltprävention verbessert, Schulabbruch verhindert, Sprachlernklassen integriert, moderne Bibliotheken und funktionale Sprachlabore eingerichtet, sowie Programmieren gelernt werden.