Bundesverfassungsgericht : Schäuble: EZB-Urteil „unausweichlich, aber auch gefährlich“
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Schäuble war vor seiner Wahl zum Bundestagspräsidenten Finanzminister gewesen – und ist ein lebenslanger Europapolitiker. Bild: dpa
Der EuGH pocht darauf, dass sein beanstandetes Urteil auch Karlsruhe binde. Der Bundestagspräsident stärkt den deutschen Richtern zwar den Rücken – teilt aber die Sorgen der Luxemburger Kollegen.
Bundestagspräsident Schäuble hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der EZB als „unausweichlich, aber auch gefährlich" bezeichnet. Die Karlsruher Richter hatten die Beschlüsse zum Anleihekaufprogramm PSPP als kompetenzwidrig und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) dazu als „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, also rechtswidrig bezeichnet. Schäuble sagte im Gespräch mit der F.A.Z. allerdings auch, dass die Kompetenzen der EZB „im Zweifel restriktiv auszulegen“ seien.
Der EuGH reagierte am Freitag in einer Pressemitteilung erstmals auf die Richterschelte der deutschen Verfassungsrichter. Ohne auf die Vorwürfe in der Sache einzugehen, wies das Gericht darauf hin, dass sein Urteil „für das vorlegende nationale Gericht bindend ist“. Das von Karlsruhe beanstandete Urteil war zustande gekommen, weil das Bundesverfassungsgericht den Luxemburger Richtern die Frage der Kläger zur Prüfung vorgelegt hatte. „Um die einheitliche Anwendung des Unionsrechts zu wahren“, so heißt es weiter in der EuGH-Erklärung vom Freitag, „ist nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH befugt festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt. Meinungsverschiedenheiten der mitgliedstaatlichen Gerichte über die Gültigkeit einer solchen Handlung wären nämlich geeignet, die Einheit der Unionsrechtsordnung aufs Spiel zu setzen und die Rechtssicherheit zu beeinträchtigen.“
Schäuble hatte der F.A.Z. mit Blick auf die EZB gesagt, dass sich unabhängige Institutionen, die nicht demokratisch legitimiert und kontrolliert seien, strikt auf ihr Mandat beschränken müssten. „Die Gefahr besteht darin“, so Schäuble im Gespräch mit der F.A.Z. weiter, „dass auch die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen und dem EuGH nicht folgen.“ Dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ wiederum sagte der Bundestagspräsident: „Es kann gut sein, dass in anderen EU-Mitgliedstaaten nun auch der Bestand des Euro in Frage gestellt wird – weil ja jedes nationale Verfassungsgericht für sich urteilen könne.“ Schäuble fügte hinzu: „Diese Situation macht niemandem Freude.“
Der EuGH hielt fest, dass auch die nationalen Gerichte verpflichtet seien, „die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu garantieren“. Den „nur so bleibt die Gleichheit der Mitgliedstaaten in der von ihnen geschaffenen Union gewahrt“.
In einem Gastbeitrag für die F.A.Z. spricht sich Schäuble gemeinsam mit den Parlamentspräsidenten Frankreichs, Italiens und Spaniens derweil für ein Europa aus, „das untereinander streiten kann, sich aber nie wieder spalten lässt.“ Die EU fordere lediglich demokratische Legitimität, Bereitschaft und Engagement sowie das Bekenntnis zu gemeinsamen Werten und die Einhaltung der vereinbarten Regeln. „Trotzdem verschaffen sich in vielen Mitgliedstaaten diejenigen stärker Gehör, die den Sinn des europäischen Integrationsprozesses bezweifeln. Sie nutzen die Corona-Krise, um die Konfrontation zwischen den Völkern zu schüren und Spaltungstendenzen zu vertiefen.“