
Salafisten : Verboten
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Vereine lassen sich verbieten, Geisteshaltungen nicht. Verbote lösen deshalb keine gesellschaftlichen Probleme. Sie sind ein Symbol, das der Abschreckung von Sympathisanten und der Vergewisserung der Rechtstreuen dient.
„Außerordentlich erfolgreich“ nennt der Bundesinnenminister die Razzia gegen Salafisten. Das ist eine sehr frühe Zwischenbilanz. Vereine lassen sich verbieten, Geisteshaltungen nicht. Schon der Versuch dazu ist mit unserer freiheitlichen Grundordnung nicht zu vereinbaren, die auch ihre Gegner, so weit das vertretbar ist, gewähren lässt. Das Verbot - von Vereinigungen, Zeichen, Äußerungen - darf nur das letzte Mittel sein.
Es ist ein Symbol, das sich gar nicht so sehr gegen den harten Kern Unbelehrbarer richtet, die womöglich auch das Verbot von Ersatzorganisationen nicht ernst nehmen. Es dient vielmehr der Abschreckung von Sympathisanten und der (Selbst-)Vergewisserung der Rechtstreuen. Und weil solch drastische Maßnahmen natürlich nicht zuletzt ein Tätigkeitsnachweis für die Politik sind, müssen Verbote, Durchsuchungen und Beschlagnahmen von (Fernseh-)Bildern begleitet sein.
So ist auch das im Zuge der Aufklärung der rechtsterroristischen NSU-Morde wiederentdeckte Instrument des NPD-Verbotsverfahrens, von dem seit geraumer Zeit bezeichnenderweise kaum noch etwas zu hören ist, eine Ersatzhandlung: Wer aus gutem Grund fassungslos ist und für den Moment gerade keine Lösung anbieten kann, darf das keinesfalls öffentlich eingestehen, sondern muss handeln - egal wie. Das heißt nicht, dass Parteien- oder Vereinsverbote wirkungslos sind, sie lösen aber auch kein gesellschaftliches Problem. So wurde etwa die Islamisten-Szene in Ulm trotz der Schließung eines „Multikulturhauses“ keineswegs zerschlagen.
Aber natürlich müssen im Zusammenleben der Kulturen Grenzen gezogen werden. Dabei geht es weniger um das religiöse Weltbild der Salafisten. Auch das kostenlose Verteilen des Korans ist, für sich genommen, keineswegs verfassungsfeindlich, schließlich hält sich jede Religion für die „wahre“. Nein, verboten ist es, zu Gewalt aufzurufen, Hass zu predigen, ihn auszuleben. Denn das ist, unabhängig von Provokationen von anderen Extremisten, ein Missbrauch der hierzulande großzügig gewährten Religionsfreiheit. Grenzenlos ist aber selbst diese Freiheit nicht. Sie wird, wie die anderen Grundrechte und unsere Sicherheit auch, nicht nur am Hindukusch verteidigt, sondern zunächst in Berlin und Hamburg, in Köln und Frankfurt.