Dienstgericht hat entschieden : AfD-Richter Maier soll in Ruhestand versetzt werden
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Jens Maier hat sich mit extremistischen Äußerungen in Verruf gebracht, will aber weiter Recht sprechen. Bild: dpa
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier fiel durch rechtsextremistische Äußerungen auf – und wollte trotzdem weiter als Richter praktizieren. Das Leipziger Dienstgericht untersagt das.
Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier wird in den Ruhestand versetzt. Das hat das Dienstgericht für Richter in Leipzig am Donnerstag entschieden. Es sei „zwingend geboten“, Maier „zur Abwehr einer schweren Beeinträchtigung der Rechtspflege in den Ruhestand zu versetzen“, erklärte der Vorsitzende Richter. Damit bestätigte das Gericht eine Eilentscheidung vom Frühjahr, in der es Maier auf Antrag des sächsischen Justizministeriums vom Dienst suspendiert hatte.
Maier hatte nach seiner Niederlage bei der Bundestagswahl die Rückkehr in den Justizdienst beantragt, worauf er einen Anspruch hatte. Im Hauptsacheverfahren hatte der Freistaat die endgültige Versetzung Maiers in den Ruhestand beantragt, um schweren Schaden von der Justiz abzuwenden. Maier selbst war der Verhandlung ferngeblieben. Sein Anwalt argumentierte, dass es bei dem Verfahren nie um Maiers Tätigkeit als Richter, sondern lediglich um Äußerungen außerhalb seines Dienstes gehe und der Antrag schon deshalb abzulehnen sei.
Das sah das Gericht jedoch anders. Richter unterlägen auch außerhalb ihres Dienstes und bei politischer Betätigung einem Mäßigungsgebot. Daran habe sich Maier jedoch nicht gehalten, wie während der Verhandlung knapp zwei Dutzend Fälle illustriert hatten. Dabei ging um zahlreiche Einträge Maiers bei Facebook und Twitter, wo er unter anderem einen Sohn Boris Beckers als „Halbneger“ und Muslimas als „Schleiereulen“ bezeichnet haben soll. Maier könne nicht mehr glaubwürdig Recht sprechen, entschied das Gericht. Gegen das Urteil ist Revision möglich.