„Rosenholz“-Akten : Geschwärzte Stasi-Informationen
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Bild: F.A.Z.-Greser&Lenz
Die „Rosenholz“-Akten des einstigen DDR-Auslandsgeheimdienstes sind jetzt zugänglich. Angesichts prominenter Namen wie Wehner, Brandt oder Strauß hoffte mancher auf sensationelle neue Erkenntnisse. Tatsächlich sind sie eine seltsame Lektüre.
„Streng geheim!“ steht in den Unterlagen des Auslandsgeheimdienstes des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) von 1969 auf der „Kurzeinschätzung über Schmidt, Helmut“, der in jenem Jahr Verteidigungsminister wurde. Doch wo der Text richtig saftig werden könnte, etwa unter „4. Zu kompromittierenden Angaben“, ist er geschwärzt - wie alle Stasi-Informationen, die Persönlichkeitsrechte berühren.
Die Unterlagen des MfS über 49 Bundestagsabgeordnete der 6. Wahlperiode (1969-1972), kurz „Rosenholz“-Akten genannt, sind nach einer Irrfahrt aus der Hauptabteilung Aufklärung in Washington nach Deutschland zurückgelangt und liegen jetzt in erschlossener und zugänglicher Form vor. Angesichts vieler prominenter Namen in den Akten wie Wehner, Brandt und Strauß hoffte mancher auf sensationelle neue Erkenntnisse aus den Stasi-Akten.
Seltsame Lektüre
Doch die vier Aktenordner, die nun aus dem „Rosenholz“-Bestand über die fraglichen Abgeordneten herausgegeben wurden, sind eine seltsame und aussageschwache Lektüre. Auf 1500 Seiten trifft man auf die Namen längst vergessener Hinterbänkler und auf dicke Dossiers, die der Staatssicherheitsdienst über prominente Politiker wie Karl Schiller, Erich Mende, Gerhard Schröder, Helmut Schmidt, Björn Engholm und Rainer Barzel anfertigte. Selten trifft man auf überraschende Funde.
Daß die Stasi Schmidt zu den „rechtesten Einpeitschern einer Politik zählte, die die SPD zum Godesberger Programm“ führte, wird nicht überraschen. Der Schwerpunkt der Informationen über ihn liegt in den „wehrpolitischen Vorstellungen“ des Verteidigungsministers Schmidt. An Wirtschaftsminister Karl Schiller interessierte die Stasi vor allem seine Mitgliedschaft in der NSDAP und in der SA. Seinen Keynesianismus definiert die Stasi rührenderweise mit einer Formulierung aus dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Den CDU-Politiker Gerhard Schröder (schon in der Überschrift der „Ausarbeitung“ als „Lakai der Monopole und Adenauer-Günstling“ beschrieben) charakterisierte sie 1960 als „arroganten, überheblichen und machthungrigen Emporkömmling“; seine Arbeit am Verbot der KPD erinnerte sie an „den Weg Hitlers, der die brutale Unterdrückung der Arbeiterklasse auch mit dem Terror gegen die Kommunisten einleitete“.
Stasi „in Fraktionsstärke“ im Bundestag?
Anstoß für das Interesse an der 6. Wahlperiode war die Beobachtung einer Arbeitsgruppe der Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen, daß 43 von 496 damaligen Bundestagsabgeordneten erfaßt waren als „IM-A“ oder „IM-B“. Die Arbeitsgruppe hatte ein quellenkritisches Gutachten für die praktische Verwendung der „Rosenholz“-Akten anfertigen sollen. Sie war dabei zufällig auf die verblüffend hohe Zahl von Abgeordneten der 6. Wahlperiode gestoßen, die das MfS als IM führte, und hatte sich deshalb an die Aussagen der Stasi, sie sei „in Fraktionsstärke“ im Bundestag vertreten, erinnert gefühlt. Das wiederum animierte den Zeithistoriker Manfred Wilke, den die CDU/CSU-Fraktion in den Beirat der Birthler-Behörde entsandte, nach näherer Befassung mit dem Material zu verlangen.
Die Behördenleitung entschied, das quellenkritische Gutachten, das sie für nicht publikationsfähig hielt, erst im nächsten Jahr zu veröffentlichen. Dies trug dazu bei, daß alte Grabenkämpfe in der Behörde öffentlich als Streit über den Umgang mit „Rosenholz“-Akten zum 6. Deutschen Bundestag ausgetragen wurden. Bundestagspräsident Lammert und Kulturstaatsminister Neumann (CDU) erbaten von der Bundesbeauftragten Marianne Birthler eine Stellungnahme zu den Vorwürfen, sie behindere die Aufklärung der „Westarbeit“ der Stasi. Der Ältestenrat wird sich im Herbst mit der Frage befassen, wie der Bundestag mit der Geschichte der Stasi-Verstrickung und der Ausspähung durch das MfS umgehen soll.
'IM' ist nicht gleich 'IM'
Frau Birthler bekräftigte bei der Herausgabe der „Rosenholz“-Akten abermals die Haltung ihres Hauses, wonach bei der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) die Abkürzung IM etwas anderes bedeutet als bei den anderen Diensteinheiten des MfS. In ihren Augen sind daher die Akten der - inzwischen 49 - Abgeordneten nicht als Dokumente der Zuarbeit zu verstehen, sondern als Produkte ihrer Ausspähung durch das MfS. IM, inoffizielle Mitarbeiter, hießen beim MfS die verdeckten Informanten.
Beim Auslandsgeheimdienst HVA aber sei IM ein Vermerk zur Aktenart und nicht zur Art der Aktenbeschaffung: IM-A bedeute, daß Personal- und Arbeitsakten einer „Kontaktperson“, eines IM oder eines Ausgespähten, geführt wurden. Bei Personen, die das MfS als IM-B führte, trennte es Personal- und Arbeitsakten nicht.
„Alle Abgeordneten“, so Frau Birthler, hätten daher im Sinne des Stasi-Unterlagengesetzes von 1990 als Betroffene, nicht als Informanten zu gelten: „Allerdings ist aufgrund der lückenhaften Überlieferung eine verläßliche Aussage allein auf Basis der derzeit erschlossenen Stasi-Unterlagen nicht möglich.“ Die eigentlichen Akten der HVA sind vernichtet; erhalten blieben die Karteikarten der „Rosenholz“-Überlieferung und das elektronische Posteingangsbuch Sira, das in Stichworten die erhaltene Information bezeichnet.
33 der 49 erfaßten Abgeordneten der 6. Wahlperiode sind heute tot; die 16 lebenden gaben ihre Zustimmung zur Veröffentlichung ihrer Akten. Von fünf Abgeordneten war schon vor der Veröffentlichung der „Rosenholz“-Akten bekannt, daß die Stasi in den sechziger und siebziger Jahren eine Form von Kontakt zu ihnen hatte, der dem geläufigen Bild von inoffiziellen Mitarbeitern entspricht: William Borm (FDP), Gerhard Flämig und Karl Wienand (beide SPD), Julius Steiner (CDU) und Leo Wagner (CSU).
Was das Material in den vier Aktenordnern letztlich über den Einfluß der Stasi auf den 6. Deutschen Bundestag aussagt, werden Historiker nun an jedem einzelnen Fall zu klären haben. Wer die einzelnen Informationen übermittelte, geht aus den Akten nicht hervor. Die Praktiker der Behörde bezweifeln, daß es jemals möglich sein wird, mit Bestimmtheit zu sagen, wie und durch wen die HVA das Material erhalten hat.