Wie unabhängig sind Staatsanwälte?
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Reformbereit: Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Bild: EPA
Einem Richter darf niemand Vorschriften machen – Staatsanwälten hingegen schon. Das findet nicht nur der Europäische Gerichtshof problematisch. Jetzt will das Bundesjustizministerium daran etwas ändern.
Es ist eine Forderung, die ebenso populär wie alt ist – die mittlerweile aber eine solche Wucht entfaltet, dass es auch im Bundesjustizministerium Bewegung gibt. Vergangene Woche hat man dort angekündigt, das Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft zu reformieren. Verbände wie der Deutsche Richterbund, der auch Staatsanwälte vertritt, setzen sich seit langem für deren Unabhängigkeit ein und fordern eine grundlegende Umgestaltung des in ihren Augen antiquierten Modells.
In Deutschland sind Staatsanwälte Diener zweier Herren. Einerseits entscheiden sie allein auf Grundlage des Gesetzes und sind laut Legalitätsprinzip verpflichtet, alle Straftaten zu verfolgen, sofern ein Anfangsverdacht besteht. Andererseits haben Staatsanwälte oberste Dienstherren und sind, anders als die Rede von „der objektivsten Behörde der Welt“ suggerieren mag, nicht unabhängig, sondern weisungsgebunden. Im Gegensatz zu Richtern müssen die Ermittler den Anordnungen ihrer Vorgesetzten folgen. Dieses sogenannte interne Weisungsrecht ist nicht Gegenstand der Debatte. Es kompensiert die Tatsache, dass es für staatsanwaltschaftliche Entscheidungen kein institutionalisiertes Korrektiv gibt. Gegen gerichtliche Entscheidungen kann man dagegen durch die Instanzen ziehen.
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